Der Kampf gegen die Firma Park & Control PAC GmbH

Nun hat es auch mich erwischt. Ich parkte auf einem Parkplatz, der von der Firma Park & Control PAC GmbH abgezockt überwacht wird.

Park & Control PAC GmbH ist eine Firma, die von anderen Unternehmen dazu beauftragt wird, Parkplätze zu überwachen. Und wenn jemand vergisst, seine Parkscheibe zu benutzen, erhält derjenige einen “Strafzettel” in Höhe von 30,- €.

In diesem Beitrag werde ich meine Erlebnisse mit Park & Control PAC GmbH schildern. Eins vorweg: Diesen Kampf habe ich noch nicht gewonnen. Jedoch scheint Park & Control PAC GmbH müde geworden zu sein, denn ich habe bereits seit mehreren Monaten nichts mehr von ihnen gehört.

Und vielleicht geben meine Erfahrungen jemandem eine Inspiration im eigenen Widerstand gegen Park & Control PAC GmbH.

Vorgeschichte

Ich stellte mein Auto in Mannheim auf einem Parkplatz, den sich mehrere Geschäfte teilen. Bisher war dieser Parkplatz immer kostenfrei gewesen. So fiel mir das unscheinbare Schild an der Einfahrt zum Parkplatz nicht auf. Das Schild besagte, dass man maximal 2 Stunden mit Parkscheibe parken darf, sonst gibt es eine Strafe von 30,- €. Im Laden selbst war ich nur wenige Minuten zum Einkaufen. Doch auf den von Park & Control PAC GmbH überwachten Parkplätzen lauern die Parkplatzwächter bereits darauf, bei einer vergessenen Parkscheibe sofort einen “Strafzettel” zu verteilen, sobald der Autobesitzer das Fahrzeug verlassen hat. So fand auch ich nach der Rückkehr zum Auto einen gelben Zettel unter dem Scheibenwischer.

Park & Control PAC GmbH Strafzettel

Es geht los

Gleich nachdem ich zu Hause angekommen bin, habe ich über ein Kontaktformular auf der Website von Park & Control PAC GmbH einen Widerspruch und Beschwerde gegen die Forderung von 30,- € Vertragsstrafe eingelegt. Mein Wortlaut war:

Hallo,

ich parkte auf einem Ihrer Parkplätze in Mannheim und habe dafür eine “Vertragsstrafe” erhalten.

Entgegen Ihrer Website waren die angeblich aushängenden AGBs nicht leicht ersichtlich. Es war nicht einmal erkennbar, dass es sich um private Parkplätze gehandelt hat.

Ihre AGBs sind ebenfalls auch nicht auf Ihrer Homepage einsehbar!

Aus diesem Grund bitte ich Sie, mir Ihre AGBs zukommen zu lassen und mir einen Nachweis (mit Foto) von den leicht ersichtlichen und erkennbaren AGBs auf dem besagten Parkplatz in Mannheim zukommen zu lassen.

Andernfalls sehe ich diesen Vorfall als erledigt an.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Darauf erhielt ich eine Antwort von Park & Control PAC GmbH:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.

Leider hat sich, auch nach nochmaliger Überprüfung der Sachlage, für uns kein anderer Sachverhalt ergeben.

Wir sind stets bemüht, alle unsere Kunden gleich fair nach der bestehenden Parkordnung zu behandeln und willkürliche Ausnahmen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Park & Control Service-Team

Mit dieser Antwort war ich jedoch sehr unzufrieden, also schrieb ich erneut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider sind Sie nicht auf meine Kernforderung eingegangen.

Sie haben mir auch mit Ihrer Antwort Ihre AGB nicht zugestellt. Ebenfalls sind Ihre AGB nirgends online einsehbar.

Sie schreiben, dass ich gegen irgendwelche AEB verstoßen haben soll. Auf dem Zettel mit der Überschrift “Parkverstoß” schreiben Sie, dass ich angeblich gegen Ziff. 5 Ihrer AGB verstoßen habe. Dennoch weigern Sie sich, mir sowohl Ihre AGB als auch Ihre AEB zukommen zu lassen.

Ebenfalls möchte ich anfragen, wer der Eigentümer und wer der Betreiber des Parkplatzes ist. In welchem geschäftlichen Verhältnis stehen Sie zu dem Eigentümer und ggf. zum Betreiber des Parkplatzes? Gerne würde ich auch Ihre Genehmigung einsehen, dass Sie auch bevollmächtigt sind, für den Eigentümer eine Überwachung durchführen zu dürfen.

Ich sehe diesen Vorgang aus diesem Grund als gegenstandslos an, solange Sie die angeblichen Vertragsdokumente nicht nachliefern und die Ungereimtheiten aus dem Weg schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Park & Control PAC GmbH antwortete mir erneut mit vorgefertigten Textblöcken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für die Nachricht und nehmen dazu wie folgt Stellung.

In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sorgen wir für die Einhaltung der jeweiligen Parkvorschriften auf dem Kundenparkplatz Neckarauerstraße 126-134, ALDI in Mannheim.

Auf diesem privaten Grund und Boden gelten unsere Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB). Diese AEB sind gut sichtbar auf Schildern an den jeweiligen Zufahrten angebracht.
In den AEB steht, dass die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, denn nur so ist für den Grundstückseigentümer bzw. Park & Control eine Kontrolle der Parkberechtigung überhaupt möglich.

Die geltende Parkordnung entnehmen Sie bitte dieser Beschilderung vor Ort.

Nur mit ausgelegter Parkscheibe kann auf dem Parkplatz in der Neckarauerstraße 126-134, ALDI in Mannheim bis zu 120 Minuten kostenfrei geparkt werden.

Nach Überprüfung der Sachlage konnten wir bei der Kontrolle am xx.xx.2017 12:00:46 Uhr in dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen AB-CD 123 keine Parkscheibe vorfinden.

Wir bedauern die Umstände die zu diesem Parkverstoß führten. Wir sind wirklich sehr bemüht und prüfen jeden widersprochenen Vorgang mit Sensibilität und der nötigen Sorgfalt.
Jedoch müssen wir in Ihrem Fall auch klar erkennen, dass Ihr Fahrzeug ohne Parkscheibe abgestellt und somit gegen die geltenden Parkvorschriften verstoßen wurde.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Kontrolle der Gratisparkzeit für die abgestellten Fahrzeuge sorgsam erfüllen.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, die Vertragsstrafe innerhalb der nächsten 14 Tage unter Angabe der Vorgangsnummer xxxxxxxx zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Park & Control Service-Team

Mit dem letzten Schreiben sendete Park & Control PAC GmbH mir auch ein Foto von den “gut ersichtlichen” AGB:

Bildquelle: Park & Control PAC GmbH
Bildquelle: Park & Control PAC GmbH

Ich weiß nicht, wie es euch geht. Aber anhand dieser Bilder konnte ich immer noch nicht erkennen, was der Inhalt der AGB ist. Ebenfalls hat der Servicemitarbeiter von Park & Control PAC GmbH genannt, dass es wohl zwei Dokumente gibt, auf die es ankommt:

  • AGB: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • AEB: Die allgemeinen Einstellbedingungen

Auch mit der letzten Antwort war mir Park & Control PAC GmbH die Übermittlung der AGB und AEB schuldig geblieben. Auf der Website der Firma kann man diese Dokumente ebenfalls nicht einsehen. Aus meiner Sicht heraus ist hier also kein Vertrag zum Parken zustande gekommen.

Widerstand

Da ich nicht gezahlt habe, ließ Park & Control PAC GmbH nicht locker. Sie ermittelten den Halter des Fahrzeugs, addierten die Kosten für die Halterermittlung und Mahngebühren zu der ursprünglichen Forderung und sendeten einen Brief in wesentlich schärferem Tonfall an mich:

Auf dieses Schreiben habe ich nicht mehr reagiert, da Park & Control PAC GmbH mir auch in diesem Schreiben weder AGB, noch AEB mitteilt. Diese Firma scheint nur darauf bedacht zu sein, unsinnige Forderungen zu erstreiten, ohne auf die Wünsche oder Kritik der Kunden Geschädigten einzugehen.

Runde zwei

Es kam, wie es kommen musste. Park & Control PAC GmbH übergab den Fall an das Inkassobüro Tesch Inkasso Finance GmbH. Nun war es an ihnen, mich weiter zu terrorisieren.

Man muss im Vorfeld wissen, wie ein Inkassobüro funktioniert. Sie “kaufen” Fälle von Firmen ab, in denen die Kunden nicht bezahlt haben. Darauf schlagen sie einen satten Betrag an “Bearbeitungsgebühren” auf, drohen den säumigen Kunden mit grenzwertigen Schreiben und verdienen sich eine goldene Nase.

Park & Control PAC GmbH scheint ein großer Kunde von Tesch Inkasso Finance GmbH zu sein. Man hat bei Tesch Inkasso Finance GmbH sogar ein ganzes Team für die Bearbeitung der Fälle eingerichtet, das unter einer eigenen E-Mail Adresse erreichbar ist.

So erhielt ich von Tesch Inkasso Finance GmbH folgendes Schreiben:

Diesem Schreiben habe ich zeitnah widersprochen. Meine Antwort:

Ganze vier Monate (!) hat sich Tesch Inkasso Finance GmbH mit der Antwort gegeben. Aber auf meine Einwände und Forderungen sind sie wieder einmal nicht eingegangen:

Dieser unglaublich dreiste und unverschämte Tonfall in diesem Schreiben hat mir ziemlich den Kragen platzen lassen. Immerhin waren mir sowohl Park & Control PAC GmbH als auch Tesch Inkasso Finance GmbH noch Unterlagen schuldig. Diesen Einschüchterungsversuch habe ich mit dem folgenden Schreiben gekontert:

Ich war erstaunt, dass Tesch Inkasso Finance GmbH darauf sogar verhältnismäßig zeitnah antwortete. Diesmal haben sie sogar eine Kopie der Inkassovollmacht und eine Kopie der AGB von Park & Control PAC GmbH beigefügt:

Doch auch mit diesem letzten Schrieben sind mir Park & Control PAC GmbH und Tesch Inkasso Finance GmbH das zweite ominöse Dokument (AEB, die Allgemeinen Einstellbedingungen) schuldig geblieben, obwohl sie es in ihrem Schrieben erwähnen.

Dennoch war ich nach dieser langen Zeit des Ärgers wirklich müde geworden und war bereit, das Geld zu überweisen. Sogar inklusive der Mahngebühren und Inkassokosten. Also rief ich am 13.09.2017 bei Tesch Inkasso Finance GmbH an und fragte nach, ob sie mir die AEB doch bitte zukommen lassen könnten. Ich sagte, sobald mir das fehlende Schreiben vorliegt, werde ich den vollen Betrag überweisen. Die Dame am Telefon hat mir daraufhin zugesichert, dass sie mir das fehlende Dokument nachreichen werden. Telefonisch hatte sie mir zugesichert, dass die Frist in ihrem letzten Schreiben aufgeschoben wurde.

Stillstand

Nach meinem letzten Telefonat mit Tesch Inkasso Finance GmbH habe ich nichts mehr von ihnen gehört. Das versprochene Dokument AEB haben sie mir nicht zukommen lassen. Ebenso habe ich bisher auch keine Zahlungen geleistet. Mittlerweile ist diese Angelegenheit jedoch mehr als ein Jahr her, so dass ich langsam wage, die Sache zu den Akten zu legen. Sollte sich Tesch Inkasso Finance GmbH nochmals melden, werde ich diesem Eintrag hier aktualisieren.

Fazit

Zweifelsfrei gibt es eine rechtliche Grundlage für die Eintreibung der Kosten für das Falschparken. Doch im Fall von Park & Control PAC GmbH kann man leicht davon ausgehen, dass betrügerische Absicht dahinter steckt. Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man bedenkt, dass Park & Control PAC GmbH ihre AGB absichtlich superklein an der Einfahrt zu einem Parkplatz aufstellen. Dazu kommt noch, dass weder die AGB, noch die ominösen AEB irgendwo frei einsehbar sind. Ebenfalls gibt es viele Berichte darüber, dass die Parkplatzwächter darauf lauern, dass jemand seine Parkscheibe vergisst. Denn viele berichten, dass sie nur wenige Minuten einkaufen waren und bereits einen Strafzettel an der Scheibe vorfanden.

Ich bin durchaus ein Mensch, der bereit ist, für seine Fehler einzugestehen. Dazu zählt auch, dass man Strafzettel bezahlt. Doch wenn eine Forderung in meinen Augen ungerechtfertigt ist und auch die Rechtfertigung über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht nachgewiesen wird, kann ich eine solche Forderung nicht akzeptieren.

Dieser Beitrag soll keine Rechtsberatung darstellen und auch kein allgemeingültiger Weg bei einer Forderung von Park & Control PAC GmbH sein. Doch ich wollte aufzeigen, dass man sich gegen diese Forderung durchaus auch wehren kann.

Deswegen möchte ich euch bitten, nachzudenken, ob die Forderung, die ihr auf der Windschutzscheibe vorgefunden habt, tatsächlich gerechtfertigt ist. Wenn ihr das nicht so seht, dann verliert nicht den Mut und geht dagegen vor. Wahrscheinlich passiert nicht viel. Und wenn ihr auf eurem Standpunkt beharrt, dann habt auch ihr eine Chance, dass diese Forderung entweder zurückgezogen oder (was wahrscheinlicher ist) fallengelassen wird.

UPDATE

Mittlerweile ist die Frankfurter Rundschau auf diesen Beitrag aufmerksam geworden und hat einen Artikel darüber geschrieben. Ihr könnt den Artikel unter dem folgenden Link: aufrufen: https://www.fr.de/wirtschaft/aldi-lidl-co-wegen-kostenfrei-parken-12442958.html

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145 Kommentare

  1. Hallo,

    vielen Dank für den ausführlichen Beitrag, der uns zum einen Mut gemacht hat sich zu wehren, zum anderen uns aber auch aufgezeigt hat, dass die eventuellen Folgekosten, mit denen gedroht und Angst gemacht wird, sich im Zweifel auch eher noch in Grenzen halten.

    Unser Widerspruch war dann tatsächlich erfolgreich. Vorgestern bekamen wir von Park & Control folgende Antwort:

    “Nach Überprüfung der Sachlage, dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen einmalig auf kulantem Wege entgegenkommen und den Vorgang XXXXXXXX stornieren.

    Bitte beachten Sie diese Regelung nur als Ausnahme und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und präjudiziell für ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft.”

    Nachfolgend ein paar Tipps, die wir aus dieser Erfahrung weitergeben möchten:
    1.: Unbedingt von der Stelle, an der man geparkt hat Fotos machen, bei Dunkelheit / Dämmerung oder schlechten Lichtverhältnissen am Besten sofort, im Zweifel geht es aber auch am Tag darauf. Weiterhin Fotos machen von der Zufahrt, und zwar möglichst so, dass man argumentieren kann, dass die Schilder (v.a. das mit den AGB) nicht in zumutbarer Weise sichtbar sind.
    2.: Auf gar keinen Fall einen Kulanzantrag stellen, sondern schriftlich Widerspruch gegen den „Parkverstoß und Zahlungsaufforderung“ einlegen (egal ob per E-Mail, Brief oder Fax).
    3.: Im Schreiben den Sachverhalt schildern, ein bis zwei selbst gemachte Fotos dem Schreiben anhängen, und im Schreiben ggf. erklären, aus welchen Gründen man diese Schilder nicht gesehen hat, und dann explizit Widerspruch einlegen mit Verweis auf § 305 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/305.html), z.B. so:

    “Ich widerspreche hiermit ausdrücklich dem Vorwurf des Park- bzw. Vertragsverstoßes und der Zahlungsaufforderung unter der oben genannten Vorgangsnummer, und zwar aus folgendem Grund:

    Sie begründen den unterstellten Parkverstoß mit Ziffer III Absatz 2 und die daraus resultierende Vertragsstrafe mit Ziffer V Absatz 1 Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Parkplatz (AGB).

    Gemäß § 305 BGB, Absatz 2 werden diese AGB allerdings nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Aushang der AGB am Ort des Vertragsabschlusses deutlich sichtbar ist (§ 305 BGB, Absatz 2, Ziffer 1) sowie der anderen Vertragspartei in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschaffen wurde, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 BGB, Absatz 2, Ziffer 2). Dies ist am Parkplatz in der Musterstr. 1-3 in 12345 Musterstadt, wie oben bereits geschildert und durch die Fotos belegt, nicht der Fall, insbesondere nicht zu dieser Jahreszeit nach 18 Uhr. (Bitte beachten Sie in diesem Kontext, dass die angehängten Fotos zu einer früheren Uhrzeit und daher unter deutlichen besseren Lichtverhältnissen entstanden sind.) Aus diesem Grund sind Ihre AGB nicht Teil des Vertrags geworden und somit für die oben genannte Vorgangsnummer nichtig. Folglich ist die ausgestellte Zahlungsaufforderung rechtlich nicht haltbar.

    Ich fordere Sie daher auf, binnen 14 Tage die o.g. Zahlungsaufforderung zurückzunehmen. Desweiteren bitte ich Sie mir den Erhalt meines Widerspruchs schriftlich zu bestätigen.”

    Bei uns hat das jedenfalls gewirkt, wobei bei uns die AGB auch leicht von einem Baum verdeckt und blöd platziert waren. Es gibt denke ich auch Parkplätze, wo man es vermutlich schwerer hat. Aber wehren schadet denke ich auf keinen Fall. Ich hoffe mit diesen Informationen ist dem ein oder anderen geholfen.

    Im übrigen haben mir zum Verständnis der Sach- und Rechtslage übrigens folgende zwei Seiten auch noch sehr geholfen:
    1) https://rechtstipp24.de/2017/06/23/widerspruch-bei-parkplatz-vertragsstrafe-fair-parken-park-control-estrella/
    2) https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

    Viele Grüße aus Köln

    1. Hallo vielen Dank für den ausführlichen Beitrag,
      nun hat es mich gestern Abend bei dunkelheit und starkem Regen auch erwischt. War gestern Abend mit meine Tochter nicht mal halbe Stunde in Modepark in Bretten schoppen, als wir zum Auto gelaufen sind tauchte vom meine Auto aus der dunkelheit so ein Parkwechter.Ich habe ihm erst gar nicht registriert , er war dunkel angezogen und stand wohl absichtlich in der dunkelheit zu Straße. Ich habe 18.40 an der Kasse bezahlt, wir liefen zum Auto und er Stand sofort da laut Strafzettel 18.44. Als ich ihm fragte was er will , gab mir der Strafzettel in die Hand da ich keine Parkscheibe habe. Ich wohne nicht in Bretten und gehe nicht regelmässeg hin, habe zwar in Höhe ca. 2,5m Schilder gesehn ,konnte aber in der dunkelheit und dem Regen nicht lessen oder erkennen. Obwohl an dem Parkplatz Strassenlaternen stehen wurden die so genannte Parkschilden absichtlich in der Dunkelheit Platziert. Ich werde mch wehren und nicht zahlen! Nicht nur die Park&Control sind schuld,aber auch die Laden Besitzer ……..haben vergessen ….ohne Kunden kein Geld.

    2. Ich habe auch den gelben Zettel an meiner Autoscheibe gefunden,meine Parkscheibe lag vorne an der Fensterfront,guten Gewissens war ich zirka 3minuten bei Rossmann das ging Ratz FAZ weil der Laden leer war,ich zu meinem Auto gejumt,was sah mein müdes auge einen gelben Zettel inerhalb von maximal 3 vielleicht auch 4 Minuten,ich würde sagen da lauern Leute um diese Zettel anbringen zu können,aus Wut habe ich den gelben Zettel weggeschmissen und meinen Kassezettel nicht aufbewahrt,danach habe ich ein Schreiben von Parkcontrol bekommen mit der Zahlungsaufforderung,ich habe darauf bei Parkcontrol angerufen und meine Situation geschildert,sie meinte sie müsse diese Angelegenheit erstmal überprüfen,ich habe eine Teilzahlung von 5euro angeboten weil ich keinen Bock auf genervt habe,dies haben sie abgelehnt,habe trotzdem 5euro Teilzahlung überwiesen,gestern habe ich von einem Inkassobüro eine forderungvon75,57€bekommeneo die unteranderem auch eine Teilzahlung anbieten bei der auch eine Reinigungsgebühr anfallen kann,der Parkplatz ist im übrigen in Delmenhorst Deichhorst,also Delmenhorster Bürger passt auf da lauern regelrecht diese Leute um euch den gelben Zettel anzuhängen immer Parkscheibe sichtbar sind Fenster legen

      1. Habe ebenfalls auf einem LIDL Parkplatz nach 10 Minuten eine Vertragsstrafe erhalten.
        Das Formular zur Kulanzregelung von parc controle funktioniert nicht, da man keine Eingangsbestätigung bekommt.
        Meine Eingabe bei LIDL hat glücklicherweise sofort funktioniert und das Verfahren wurde eingestellt.

  2. In meinem Fall hatte ich im Stress einfach die Parkscheibe vergessen. Keine 10 Minuten später traff ich mit Einkaufstüte und Kassenzettel in der Hand sogar noch den Parkwächter von Park & Control in. Dieser sagte er könne das Ticket nicht mehr stornieren, riet mir aber den Kassenzettel an Park & Control weiterzuleiten. Dort würde man ihn auf jeden Fall stornieren. Es ginge ja nur darum Fremdparker abzuschrecken. Nach Ablehnung Seitens P&C habe ich mich nun direkt an die Aldi- Zentrale gewandt. Fazit: Wenn ich 30 Euro an P&C zahlen muss, sind sie mich als Stammkunden los. Und ich bin absolut überzeugt: Je mehr Kunden sich bei Aldi & Co beschweren und mit Abwanderung drohen, desto eher werden sich die Läden überlegen, mit wem sie ihren Parkraum überwachen wollen.

    1. So ist es richtig, denn die Geschäfts haben eine Mitverantwortung an dieser Misere. Sie können nicht einfach sagen, damit habe ich nichts zu tun. Man gibt sein sauer verdientes Geld dort aus und wird noch abkassiert. Lieber Güenther, wie ist der Fall ausgegangen? Genauso in Bremen-Nord bei einem Hol-Ab-Markt eines Arbeitskollegen, der hat nur 2 Kisten Wasser kaufen wollen, hält an, stellt die Kisten auf den Einkaufswagen und will in denladen gehen. Da wird er noch vor dem Betreten angehalten, er müsse eine Parkscheibe einlegen. Er sagt, ich will nur kurz 2 Kisten Wasser holen und bin in 5 Minuten raus. Der Mann sagte ihm, er müsse es trotzdem machen. Er kauft jetzt da nicht mehr. Also ich habe den Eindruck, die Geschäftsinhaber haben den Verstand verloren, solch eine Vereinbarung zu schließen.

      1. Sehr gut ich habe gleische problem bei aldi netto ich habe die beschwerde gemeldet bei netto lidl das viel meine bekante nich mehr kaufen bei solsche geschefte die werden sehn dieser verluste

    2. Ich habe gehört, dass Aldi schon Verträge mit Park und Control beendet haben soll. Es lohnt sich tatsächlich, den Kampf aufzunehmen. Wer nichts macht, darf sich nicht wundern, wenn es weitergeht. Diesen Abzockern muss man die Stirn bieten. Ich betone nochmals, daß der Kampf gegen Dauerparker in Ordnung ist, die nicht dort einkaufen. Aber derartige Parksünder wird es wohl weniger geben, so daß es nicht mehr so kukrativ ist. Immer wehren! Nach einem Urteil dürfen übrigens keine höheren Gebühren genommen werden, als im öffentlichen Verkehrsraum für einen gleichartigen Verstoß genommen werden. Und bis zu einer halben Stunde Überziehung ohne Parkscheibe wird alles noch geduldet von den öffentlichen Ordnungshütern. Diese Auskunft erhielt ich von unser zuständigen Bußgeldstelle. Die empfinden die machenschaften von Park und Control eine Frechheit, so gegen Kunden vorzugehen. ABER DAS KARMA SCHLÄGT IRGENDWANN ZURÜCK!

        1. Hallo Ina, erst jetzt gesehen. Hier nun ein Urteil, was ich fand:
          https://verkehrsrecht.gfu.com/2016/01/keine-halterhaftung-fuer-vertragsstrafe-bei-unberechtigtem-parken-auf-privatgelaende/
          Ist etwas anderes, aber auch interessant.

          und noch eine interessante Seite von dem bekannten RA Solmecke:
          https://www.wbs-law.de/allgemein/unerlaubtes-parken-auf-privatparkplaetzen-16901/

          und noch ein Link:
          https://www.takkiwrites.com/30-euro-fuer-parkverstoss-ist-das-ueberhaupt-zulaessig/
          Hier ist ein Passus zur Höhe der “Vertragsstrafe”:
          Bei einer Parkzeit von höchstens 15 Minuten wird der Parkverstoß mit 30 Euro bestraft – ist das überhaupt legal?

          Thomas Hollweck: Private Strafzahlungen für Missachtung von Parkregelungen müssen sich an den behördlich vorgegebenen Strafgebühren der jeweiligen Stadt orientieren. Verlangt die Stadt z.B. für ein Überschreiten der Parkzeit 5 Euro, so darf der private Parkplatzbetreiber maximal 10 Euro verlangen, also das maximal doppelte der öffentlichen Strafgebühr. Das Gesetzbuch regelt, dass private Geschäftsbedingungen nicht zu weit von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen. Ist eine Strafgebühr für Falschparken mehr als doppelt so hoch als gesetzlich bestimmt, so ist die Geschäftsbedingung unwirksam, der Parkende muss dann lediglich die öffentlich festgesetzte Strafgebühr bezahlen.

          Ich hoffe, es reicht Dir so.

      1. Bei uns haben sie Park&Control nach einem Jahr rausgeschmissen!Der ganze Parkplatz war mit roten Zetteln und folgendem Text tapeziert! Zitat:
        Ab 1.Oktober 2019 !
        Keine Fa. Park& Control mehr auf unserem Parkplatz tätig.
        Wir haben in ihrem Interesse dafür gesorgt,das unser Vermieter dieser Firma gekündigt hat!
        Zitat Ende. Witzig finde ich in unserem Interess.Es war klar zu erkennen,dass ihnen die Kunden in Scharen davongelaufen sind.Dazu gehören ALDI,REWE & MCD. Bevor die Abzocker P&C da waren,war der Parkplatz hochfrequentiert,danach wurde er immer leerer. Selbst Freitags oder Samstags gähnende Leere. Das sehen sogar wir als normale Kunden,was P&C dort für einen Schaden angerichtet hat. Der Vermieter steckte in einem Jahresvertrag mit P&C fest,sonst wären die schon eher vom Hof gejagt worden.

    3. Parkte innerhalb der gestatteten Parkzeit auf einem sensorüberwachten Parkplatz und hatte eine Parkscheibe vom letzten von mir benutzten Parkplatz auf dem Armaturenbrett liegen lassen.
      Trotz der Sensorüberwachung fotografierte man meine Parkscheibe, 6 Wochen später erhielt ich eine Inkassostrafandrohung , sollte ich nicht umgehend ( am folgenden Tag des erhaltenen Drohbriefes ) 34,90 euro zahlen.
      Ich wehrte mich erfolgreich, da man mir keinerlei schuldhaftes Verhalten nachweisen konnte.
      Hat mich Nerven gekostet.
      .

  3. Es ist wie ein identischer Auszug aus einem Fall der mich betrifft und der derzeit laufenden Korrespondenz dazu, mit etwas abweichendem Kerninhalt der Anfrage meinerseits an Park & Control bzw. Tech Inkasso.
    Leider hat Park & Control mir weder über das Kontaktformular noch auf ein Schreiben geantwortet, offenbar hatten Sie dazu “kein Bock” oder sie haben ihre “Prozesse wirtschaftlich optimiert”, sodass sofort das Inkassoschreiben kam.

    Bis heute warte ich auf die Überprüfung meiner Anfrage, bzw. meines Widerspruchs, in der ich die vage Vermutung aufstellte dass die Vertragsstrafe mehr als das doppelte der üblichen Strafgebühr übersteigt, die öffentliche Einrichtungen als Vertragsstrafe für abgelaufene / nicht bezahlte Parktickets erteilen und somit unzulässig ist.

    Darüber hinaus sind die AGB-Hinweisschilder über einer Einfahrt angebracht, an der sich eine Steinmauer befindet (scharfer Winkel / scharfes Eck) und man sich dort erst einmal vergewissern muss, dass kein Gegenfahrer angerauscht kommt, um dann “zügig” links einzuscheren auf den Parkplatz.

    Echt sehr müßig diese ganze Schreiberei, aber was tut man nicht alles, wenn man offenbar im Recht ist 🙂

    Stay strong ! and Merry Christmas allerseits !

  4. Unterdessen ist es ein hobby von mir, die parkscheibe absichtlich nicht zu platzieren. Dann kommt ein schreiben von lowell inkasso (habe ein schweizer autokennzeichen) mit zusaetzlichen illegalen (gebuehren fuer inkasso und halterermittlung sind in der schweiz nicht zulaessig) gebuehren. Von pac kommt nie eine antwort auf meinen widerspruch (per kontaktformular der webseite) und das inkassobuero meldet sich auch nicht mehr…….

    1. Na dann bin ich beruhigt, dass es auch andere Fahrzeughalter mit Schweizer Kennzeichen erwischt und nicht nur mich. Hatte heute das Schreiben der Inkassofirma aufgrund von angeblich falschem Parken vor einer DM-Filiale erhalten. Die Kosten haben mich fast ohnmächtig werden lassen! Das Doppelte der ursprünglichen Forderung. Genannter Parkplatz ist erst seit ca. 6 Monaten „gebührenpflichtig“. Eine entsprechende Info schlecht ersichtlich. Habe heute auch Einsprache bei Inkassobude eingereicht. Ich habe nicht vor, dieser Forderung nachzukommen…

      1. Kannst getrost ignorieren…..das Inkassobuero wird dir dann noch Fotos von deinem Auto schicken Selbst dann, einfach ignorieren…. Hab bis heute sicher 20 gelbe Zettel gesammelt und ist nie etwas passiert.

    2. Achtung: neue betrügerische Masche von Park & Control!

      Ich habe beim Parken bei Aldi in Augsburg die entsprechenden P&C-Schilder übersehen und daraufhin einen Strafzettel bekommen. Daraufhin hat mir die Verkäuferin bei Aldi gesagt, ich könnte über die Website Einspruch erheben, dann würde die Strafe (beim ersten mal) erlassen.

      Ich habe also das Formular unter https://www.park-control.de/kontakt/kontaktformular.html vollständig und korrekt am selben Tag ausgefüllt (dies kann ich über meinen Chrome-Browserlog auch nachweisen). Bestätigungsemail habe ich keine erhalten, auch nicht im Spam-Ordner. Darüber habe ich mich gewundert, aber nicht weiter verfolgt.

      Nach 10 Tagen kam eine Zahlungsaufforderung. Auf meinen Widerspruch, welchem ich Screenshots des Browserlogs, meinen Einkaufszettel bei Aldi und ein Protokoll angehängt habe, wurde mit einem lapidaren “das ändert nichts am Sachverhalt” geantwortet.
      Unter der Adresse https://www.park-control.de/kontakt/kontaktformular.html ist zu lesen: “Sollten Sie keine Bestätigungsemail erhalten, hat uns Ihre Nachricht leider nicht erreicht – bitte übersenden Sie uns das Formular erneut! ” Ich denke, das ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Emails zu einem bestimmten Prozentsatz ABSICHTLICH nicht versendet werden. Es gibt technisch i.A. keinen Grund, dass eine Email nicht versendet wird, sofern die Emailadresse korrekt eingegeben wurde. Der Satz ist definitiv FALSCH und damit auch nicht relevant: wenn das Formular abgeschickt wurde, dann erreicht es die Firma auch. Das mit der Email ist eine andere Geschichte: die erreicht den Kunden nicht, wenn sie entweder falsch eingegeben wurde oder aber z.B. das Emailkonto voll ist. Der eine Sachverhalt hat also rein gar nichts mit dem anderen zu tun.

      Wer hat ebenfalls die Email “nicht erhalten”? Vielleicht bestünde die Möglichkeit einer Sammelklage.

      Die legale Durchsetzung von Parkregeln ist völlig in Ordnung, nicht aber mit solchen Methoden!

    3. Nur so geht’s. Vermutlich hat man in der Schweiz noch einen gesunden Menschenverstand. Der geht in unserem Land leider flöten und mir ist auch bekannt,w as die Schweizer von uns Deutschen so denken. Habe Freunde in Udligenswil bei Luzern. Die sind sehr ehrlich zu mir.

  5. Hallo ihr Lieben,
    mir ist genau das gleiche passiert!
    Im Dezember 18 kurz bei DM in Düsseldorf (Aachener Str.) ein Weihnachtsgeschenk abgeholt. Nach 5 Minuten zurück am Auto gewesen: und schon einen Strafzettel am Auto. Der nette Kontrolleur riet mir, über die Internetseite von P&C den Vorgang stornieren zu lassen, da ich ja meine Einkäufe und einen Kassenzettel vorweisen konnte. Gesagt – getan. Heute bekam ich eine E-Mail von P&C in der es heißt: “Es tut uns Leid, jedoch handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um den ersten Verstoß des Fahrzeugs mit dem Kfz-Kennzeichen A-BC-123. Da demnach von unserem Geschäftsmodell bereits Kenntnis erlangt werden konnte, können wir Ihrem Wunsch nach Kulanz leider nicht entsprechen.”
    Grund: vor 3 Jahren habe ich 3-4 Mal einen Strafzettel von P&C erhalten, weil ich zu lange auf Parkplätzen stand (>120 Min). Als ich dann telefonisch nachfragen wollte, wieso ein Fall von vor 1-3 Jahren noch beachtet wird, wurde mir gesagt, dass dies bei P&C so sei und ich ab jetzt darauf achten muss, ob P&C den von mir gewählten Parkplatz überwacht. ……. Geschäftsmodell?!?! …. Auch bei diesem DM hing das Schild nicht wirklich sichtbar und in dem ganzen Geschenke Trubel habe ich die Parkscheibe vergessen. Ich konnte jedoch belegen, dass ich vor Ort und in der Zeit dort einkaufen war. Wofür bietet P&C das überhaupt an, wenn die mir am Telefon dann sagen, dass es egal ist, sobald ich schon einmal von P&C einen Strafzettel erhalten habe und “demnach von unserem Geschäftsmodell bereits Kenntnis erlangt werden konnte”.
    Was soll ich jetzt machen? Ich sehe es nicht ein, das 3-fache von meinem eigentlichen Einkauf bei DM für einen Strafzettel zu bezahlen, obwohl ich beweisen kann, dass ich wirklich vor Ort einkaufen war.
    Hilfe..

    1. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Zieh durch? Das kann nicht Recht sein und muss beendet werden.
      Ausserdem sind die Summen überhöht. Für 5 Minuten würdest du auf öffentlichen Grund gar nichts zahlen.
      Und kauf nicht mehr bei DM ein. Boykottieren so ein Geschäft, die so was mit ihren Kunden machen lassen.
      Frage ist auch, ob es nicht ein Datenverstoß von P&C ist, über 3 bis 4 Jahre Daten zu speichern. Müssen die nicht gelöscht werden?
      Aufgrund des geringen Streitwertes ist die Gefahr hoher Gebühren recht gering. Wo wohnst Du? Du wirst dann eine Klage von P6C vor Deinem Heimatgericht bekommen. Und da muss ein Anwalt erst mal hinreisen. Ob er dieses Risiko eingeht? Bin gespannt. Die Gebühren werden nach Höhe des Streitfalles berechnet. 30 Euro?

  6. Ich werde den Kampf nun auch aufnehmen. Habe einen Parkschen gezogen (habe aber nicht gesehen, dass es ein “Privatparkplatz” ist. Unfreiwillig die Parkzeit überzogen (Termin im Krankenhaus und ich konnte dazwischen nicht raus), und dann beträgt die Vertragsstrafe 31,30 Eur.

    Die Hinweise auf die AGBs sind dann der Hammer… zwischen viel nicht verständlichem Blabla steht, ich müsse pro angefangenem Kalendertag 1,30 Eur (!!!) zahlen. Laut Parkschein (den ich natürlich aufhebe) habe ich 2 EUR gezahlt. Eigentlich schulden die mir 0,70 Eur 😉

    Da die Vertragsstrafe über das doppelte der ortsüblichen “Gebühren” liegt, lege ich Widerspruch ein und berichte gern im Anschluss wie es weitergeht.

  7. Hallo, aus ‘meinen’ 30euro sind jetzt auch schon in kurzer Zeit 56euro geworden!
    Bin gestern in den zugehörigen Geschäften gewesen und habe mich beschwerd.
    Diese meinen, dass sie Kunden verloren haben! Ich vermute auch organisierten Betrug. Ich finde es dreckig, dass diese Firmen auf diese Art durchkommen…
    Wohin kann ich mich noch wenden?
    Stephanie Seegert

  8. In meiner Heimatstadt kontrolliert puc neuerdings einen öffentlichen Parkplatz ausgerechnet am Amtsgericht. Ein Armutszeugnis für die Stadt. Ich wusste nicht, dass man dort auch sonntags einen Parkschein ziehen muss. 10 € hätte ich ja bezahlt, aber 36,50€?
    Zumal das erste Foto genau 1 min nach meiner Ankunft geschossen wurde. Das ist selbst zu kurz, wenn man genau neben dem Automaten parkt. Also hat der Kontrolleur anscheinend nur auf mich gewartet.

  9. Hallo bin in der gleichen Situation.Lasst uns endlich etwas gegen parc und control unternehmen.Man muss gemeinsam mit geringem Aufwand etwas tun um denen zu zeigen was los ist.Es gibt schon Möglichkeiten

  10. Guten Tag,

    auch ich hatte eine Aufforderung über 30 EUR.
    Tipp: Einfach das gesamte Knöllchen an P&C per Post schicken und einen Fantasienamen mit irgendeiner Adresse angeben, der an dem Tag das Auto gefahren hat und damit deren Vertragspartner sei,
    Habe nie wieder etwas davon gehört.

    Weiß nicht, ob die damals dahin wirklich geschrieben haben. 🙂 Jedenfalls käme der Brief an P&C zurück. Danach hätten die mich ja erst mal ermitteln müssen. Und ich hätte dann weiter munter meinen nicht existierenden Bekamnten beschuldigt.

  11. Park und Control reagierte bei mir einfach nicht auf Schreiben jeglicher Art. Habe nun eine Datenschutzauskunft angefordert. So etwas macht immer Arbeit, zumal man fordern kann, dass diese nur postalisch zugestellt werden darf, um sich dem Datenschutzrisiko im Internet auszusetzen. Theoretisch kann man alle paar Jahre per E-Mail nach dem neuesten Stand fragen, auch wenn die Daten schon gelöscht sein müssten.

  12. Das finde ich persönlich eine wirklich tolle Idee. Sie sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb eines Monats eine Datenschutzauskunft zu geben. Wenn sie das nicht machen, kann man sich bei dem Landesdatenschutzbeauftragten beschweren. Danke für den Input, PUC-Opfer.

  13. Hebe auch Einspruch eingelegt, weil ich Halter, aber nicht Fahrer war. Dem Inkasso das auch so mitgeteilt. Seitdem (ca. 3 Monate) nichts mehr gehört

  14. Eine Frage: da die AGB auf dem Schild – zwar kleingedruckt, aber sie stehen dort – vorhanden sind, können sie doch dort gelesen werden. Man müßte aussteigen und hingehen und sie lesen.

    Ist es dann überhaupt noch ein Argument gegen P & C, daß die AGB nicht auf der Homepage stehen und sie die AGB sonst nur nach mehrfacher NAchfrage – wenn überhaupt – rausrücken?

    1. Hallo Oliver, bei mir war es damals so, dass der Parkplatz von einem auf den anderen Tag “kostenpflichtig” wurde. Mit der gewohnten Alltagsblindheit war ich einfach auf den Parkplatz gefahren, ohne weiter auf neue Schilder zu achten.
      Übrigens gibt es Urteile, in denen bestimmt wurde, dass die AGB “deutlich erkennbar” angebracht sein müssen. Ob man bei einem Schild, bei dem man die Schrift nur dann lesen kann, wenn man aussteigt und 1 m davor steht erkennen kann, von deutlich erkennbar spricht, ist Streitsache.
      Die AGB an der Einfahrt hatte ich nicht bemerkt und Park & Control wollte sie mir nicht nachträglich zukommen lassen. Es darf nicht sein, dass ich wieder zu dem Parkplatz hinfahren muss, nur um nachträglich die AGB lesen zu können.

  15. Ich bin am Überlegen eine AGB zu entwerfen die ich mir unter die Scheibe lege. In der soll stehen das jeder der mein Fahrzeug berührt mit mir einen Vertrag eingeht in dem er sich verplichtet 50€ an mich zu Zahlen. Da auf den Kassenbons von Park und Control ja eine Mitarbeiternummer steh könne die das ja den jeneigen weiterleiten.

    1. Hallo wenn du die AGB fertig hast und legal ist, biete ich dir €100,00 wenn du sie mir zukommen läßt !

      Mfg. E .Laumen

  16. dieses modell des geldverdienens wird immer mehr geschichte sein. folgender hintergrund dazu. ich arbeite bei einer firma als leiter gebäude- und flächenbewirtschaftung, d.h. alles was am, im und um das gebäude gemacht werden muss, damit der betrieb produzieren kann ist meine aufgabe. da sich der betrieb in sichtweite zur innenstadt und zu einem krankenhaus befindet herrscht auch hier chronische parkplatzknappheit. in der pause laufe ich zu fuß zu rewe und habe heute diese schilder von P&C bemerkt und mal eben recherchiert, da es mir schleierhaft ist wie die das kontrollieren wollen und vorallem eintreiben wollen, was es damit auf sich hat. wir haben bei unserem firmenparkplatz ebenfalls das problem der wildparker, obwohl es ausgeschildert ist dass es sich um betriebs- und privatgelände handelt. aus dem grund kontrolliert einer meiner mitarbeiter den parkplatz und die autos ob die an die mitarbeiter ausgegebenen parkausweise im KFZ liegen. Falsschparker und unser anwalt nach halterabfrage freundlich ermahnt das zu unterlassen, bei nochmaligem verstoß drohten wir mit abschleppen. nun haben wir ein problem durch die DSGVO weigern sich die zulassungsbehörden die Anschriften der falschparker auszugeben. daher wird das auch auswirkungen auf das geschäft von P&C haben, dass die keinen halter ermitteln können sobald alle kreise die daten für privatrechtliche belange nicht mehr ausgeben.

    1. Ist ja komisch, ich habe eine Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten geschrieben, dass solche windigen Firmen einfach an Halterdaten rankommen. Der hat geantwortet, es wäre legitim. Merkwürdig, dass Ihr ein Problem damit habt. Denn demnach bekommt Park und Control die Halterdaten ohne Probleme und Widerstand. Es ist eine Bananenrepublik.

  17. Hallo zusammen,
    mir ist es genauso passiert, wie oben beschrieben, habe lediglich 5 Min. geparkt, um Leergut wegzubringen und bei Freßnapf etwas zu kaufen. (Diesen Laden werde ich fortan auch nicht mehr betreten) Eigentlich sollte ein Kaufbelegt automatisch eine Vertragsstrafe widerlegen. Ich habe dann auch direkt am gleichen Tag eine Mail geschickt, welche erstmal schön ignoriert wurde, um Zeit zu gewinnen. Schließlich hatte mich der Mitarbeiter, welcher mein Auto fotografiert hatte darauf hingewiesen, das Park&Control sicher kulant wäre, wenn ich schreibe, ich hätte, die Schilder nicht gesehen. Habe ich wirklich nicht, denn ich parke schon ewig dort. Wer achtet da schon auf neue Schilder. Ich habe NICHT gezahlt und das Ganze meiner Anwältin übergeben. Habe aber ähnliches Schreiben, wie oben erhalten. Ich werde berichten, wie es weiter geht.

  18. Achtung! Action Parkplatz in Gummersbach-Dieringhausen, Oberbergischer Kreis, NRW Nordrhein-Westfalen. Abgestellt um Parkscheibe aus Kofferraum zu holen. 30 Euro “Ticket” erhalten! Unseriös und Action-Discounter in Dieringhausen meiden!!!

  19. @ Pedro

    Das kann ich nur unterstreichen. Läden, Geschäfte, Gaststätten, Burgerbuden u. dgl., die gemeinsame Sache machen mit der Mafia, mit Nazis, Islamisten oder Park & Control, muss man durch Boykott abstrafen! Wenn die sich ins eigene Fleisch schneiden, lernen sie es am ehesten. In der Marktwirtschaft ist man ja nie auf einen Laden angewiesen, es gibt noch Tausende andere, und oft sogar bessere als die, die man aus Gewohnheit aufsucht. ICH bin der Kunde, ich bin König, und der Ladeninhaber hat gefälligst meine Schuhe zu küssen! Tut er das nicht, lasse ich ihn fallen, und wenn er fortan von HartzIV leben muss, weil er so ein Arsch ist, dass er von vielen boykottiert wird.

  20. Bei mir wirds noch besser. Die haben mir 30,00€ Vertragsstrafe geschickt. Das Kennzeichen ist zwar korrekt, aber die Automarke und die Farbe sind falsch.. Ich habe denen jetzt auch mal geschrieben. Dieser Saftladen macht mich fertig.

    1. Hallo Matt, so ähnlich geht es mir, das Auto stimmt, aber es ist nicht meine Parkscheibe die da fotografiert wurde, alles Abzocke!!

  21. ich habe das schild zwar gesehen aber nur das “fettgedruckte” registriert; und zwar höchstens 60 Min. und 30 €. Das war auf dem Parkplatz vor einer Burger-Bude, die ich hin und wieder besuche und zwar kostenlos. Als ich zurück kam, der Zettel im wunderhübschen gelb !! Mein erster Gedanke war auch, a….lecken, zahl ich nicht. Mein Mann hat mir Horrorgeschichten erzählt, von den Mißachtern und ich komme aus der Nr.nicht mehr raus usw.!! Ich kann ja verstehen, dass es bei der heutigen PP-Knappheit ärgerlich ist, wenn man keinen bekommt. Aber ausgerechnet dieser PP ist nie voll, man bekommt immer einen und das direkt vor der Haustür. Ich verstehe den Sinn jetzt nicht:hat die Fast-food-Kette PC beauftragt oder hat die ParkMafia die Kette angeheuert. Wie werde ich diesen Umstand los?

    1. Hallo D.-C.,
      in der Regel ist es so, dass der Eigentümer des Parkplatzes für die “Überwachung” bezahlt und Park & Control damit beauftragt.
      Der Burgerladen ist eventuell nur Pächter und hat mit der Beauftragung der Überwachung vielleicht gar nichts zu tun.
      Bei mir hat geholfen, sich einfach quer zu stellen und es “auszusitzen”. Irgendwann war es für das Inkassounternehmen nicht mehr lohnenswert, dem nachzugehen. Das ist meine Theorie. Meinen Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen findest du ja weiter oben in dem Blog 🙂
      Interessanterweise hat mir ein Journalist, der dafür einmal recherchiert hat, erzählt, dass es in manchen Gegenden sogar vorkommt, dass Park & Control die Parkplatzeigentümer dafür bezahlt, dass sie überwachen dürfen. Diese Kosten müssen sie dann natürlich mit ihren gelben Zetteln wieder herausbekommen…

  22. Hi “Parksünder” 😉
    an alle, die es “erwischt” hat, hier mein dringender Rat: stellt euch tot. Ende. Macht einfach gar nix.
    Es passiert genau folgendes:
    1. Gelber “Strafzettel” am Scheibenwischer: 30 €
    2. nach 20 Tagen erster Schrieb per Post: 36,50 € (Halterermittlung und Mahngebühr kommen hinzu). Beides unzulässig, die erste “Zustellung” war der Scheibenwischer, das zählt rechtlich nicht. Aber egal.
    3. wieder 14 Tage später: Mahnung von Tesch Inkasso
    4. nochmal 14 Tage später: wieder ein Brief von Tesch Inkasso
    5. und wieder 14 Tage später (merkwürdig regelmässiges Muster) Brief von Herrn Thomas Giesen, Rechtsanwalt. Er droht dann, wegen des Parkverstoßes und Nicht-Bezahlens den Schuldner vor Gericht zu zerren. Wegen einem Knöllchen. Ja klar.
    6. Ende.
    Das war’s. Dann kommt nix mehr. Hab jetzt seit 2 Monaten nix mehr gehört.
    Ich habe nie auf was geantwortet, hab mich tot gestellt und Ende.
    Diese Briefchen sollen einschüchtern. Lasst euch nicht ärgern. Nicht zahlen, tot stellen, Ruhe haben. Bloss nicht antworten, keinen Widerspruch einlegen, gar nix. Ist die Mühe nicht wert…..

    Alles Gute,
    Jane

    1. Hallo,
      2 Monate bedeuten doch nicht, dass sie sich geschlagen geben oder ?? Wie schaut es denn jetzt aus`? Hast du immernoch nichts von ihnen gehört?? Ich möchte es genauso machen, da diese schweine keinen cent von mir kriegen.hab aber natürlich angst, dass ich später im knast lande, denn ich werde es dann bis zum ende durchziehen also nicht zahlen und auch nicht vor gericht gehen.Also wie schauts aus? Haben sie sich gemeldet???

    2. Hallo !
      uns hat es auch mit Park Control Stuttgart getroffen – waren in Hannover im Jump one zum Kindergeburtstag (leider sogar mit 2 Autos) – wollte noch schnell nach 30 min Umparken – kam aber leider 5 min spät… 2 x 30 €….ärgerlich
      Inkassoschreiben mit saftigem Aufschlag ist mittlerweile auch da …
      Wie sieht´s denn derzeit bei dir aus mit deinem Vorgang – hat sich das “totstellen” weiterhin bewährt??
      LG Nancy

    3. Kleiner Tipp: Gebühren für ein Inkasso und zusätzlich einen Rechtsanwalt ist nicht. Geht nur einer. Da hat ein Gericht auch ein P vorgesetzt. Leider finde ich dieses Urteil nciht mehr. Doppelte Gebühren sind nicht rechtmäßig, wenn überhaupt.

    4. Hallo Jane,
      Ich bin nun am Schritt 5 angekommen, es sind genau dieselben Sachen mir passiert wie du geschildert hast nur das ich 3 Mahnbriefe von der Inkasso bekam. Auch ich habe mich TOT gestellt und gar nichts gemacht.
      Kam seit 29.JUli 2019 noch irgend ein Brief? Oder lassen sie dich jetzt ganz in Ruhe?
      Das sie einem Angst machen wollen mit Anwalt ist mir klar, aber können die im Ernstfall wirklich so etwas durchziehen? –

      Alles Gute,

      Michael Lim

  23. Hallo Zusammen!
    Ich habe ein ähnliches Erlebnis – ich hatte mein Ticket am Armaturenbrett, vorne gehabt. Ich habe dennoch einen Strafzettel bekommen. Trotz Widerspruch und meinen Beweisen von der Bezahlung und vom Ticket, hat mich diese Organisation höflich um Zahlung aufgefordert. Sie fügten Beweisfotos vom Fahrzeug hinzu um mir zu zeigen, dass ich kein Ticket hatte. Es hat mich schockiert, dass sie mich mit falschen Beweisen einschüchtern wollten. Sie haben aus so einer Entfernung und aus einen Winkel fotografiert, dass nicht das ganze Armaturenbrett zu sehen war.
    Trotz Anzeige auf Betrug, hat mir die Polizei durch die Blume gesagt, dass ich einzahlen kann oder den zivilrechtlichen Weg einschreiten kann (der mit Kosten verbunden ist), da es in die Sorgfaltspflicht fällt (schlechte Fotobeweise des Parksheriffs) und die Komponente der Bereicherung hier nicht zu trifft, da die Parksheriffs keine Prämien erhalten.
    Ich bin sehr entmutigt und kurz davor zu zahlen, weil es für mich aussichtslos klingt, da ich laut ihnen der einzige Fall bin und die Chancen schlecht stehen, – strafrechtlich nichts wird.
    Kosten beliefen sich von 75€ nun auf 170€ vom Inkassobüro.
    Da muss mehr dahinterstecken, wenn solche Firmen noch existieren.

    1. Hallo Andrea,
      vielen Dank für deine Schilderung.
      Wie du es beschreibst, versucht Park & Control dich einfach absichtlich über den Tisch zu ziehen. Zutrauen würde ich es ihnen.
      Meine persönliche Erfahrung (und auch die anderer) ist es, sich still zu verhalten und jedem Schreiben zu widersprechen und ihnen eindeutig klar zu machen, dass sie falsch liegen. Irgendwann werden sie aufhören, dich zu terrorisieren. Das ist natürlich keine Garantie (und keine Rechtsberatung!). Aber 170 € für nichts zu verlangen ist natürlich echt dreist von dieser Parkplatzmafia.
      Mach den Fall auch öffentlich. Gerne bin ich auch bereit, dir oder anderen hier eine Plattform zu bieten, auf der sie ihre Geschichte (gerne auch mit anonymisierten Kopien der Dokumente) veröffentlichen können.
      Viele Grüße und starke Nerven!
      Gregor

  24. Ich werde auf keinem Parkplatz mehr parken, der von dieser Fa. beaufsichtigt wird.
    Abzocke ohne öffentlichen Sinn

    Gestern habe ich auf einem Parkplatz in Frankfurt geparkt, der mir als Möglichkeit angezeigt wurde.
    Ich fahre auf einen Parkplatz zwischen zwei geparkten Autos, mit einem möglichen Abstand, der es mir und dem von mir rechts parkenden mühelos erlauben würde, Ein und Auszusteigen.
    Als ich nach meinem Termin wiederkam, ein gelber Streifen!
    Auf tel. Anfrage: ich habe über die Parkmarkierung geparkt.
    ok. das stimmt. Erstens besteht die Parkmarkierung aus nur 5 farblich leicht abgehobenen Steinen. Zweites habe ich diese nicht wahrgenommen
    und bewusst niemanden behindert.
    Kommentar zu warum: Wir sorgen für Ordnung!
    Diese Dreistigkeit erinnert mich an eine Blockwartmentalität, die wir nicht wiederaufkommen lassen sollten.
    Der gesamte Zustand des Parkplatzes hat mich beim befahren, aufgrund seines Zustandes in FFM Niederrad Eurohaus, verwundert. Aber Termin.
    Verlassenes Bürogebäude und ungepflegte Außenanlagen.
    Aber offensichtlich Haie auf der Lauer zum abkassieren.

  25. Mal eines zum Datenschutz. Überall wird ein Riesenbohau gemacht. Polizsiten dürfen nicht mal bei Bagatelldelikten und vorhandem Fahrerbild beim Einwohnermeldeamt die Fotos der Melderegister einsehen, weil es nicht verhältnismäßig ist. Und hier kommt so eine windige, für mich schon fast kriminelle, nischenentdeckende GmbH und darf mirnichtsdirnichts die kompletten Daten erfragen. Ein Schildbürgerstreich! Hier werden langsam in unserem Land alle gaga. Der Herr aus der Schweiz hat mir gezeigt, dass in der Schweiz noch gesunder Menschenverstand vorhanden ist, der hier jedoch langsam flöten geht. Unfassbar!

  26. Hallo Leidensgenossen,

    auch ich habe gestern einen tollen gelben Zettel kassiert. Werde natürlich nichts bezahlen, den Zettel verbuche ich mal unter “nicht erhalten”. Unter den Scheibenwischer klemmen ist nämlich rechtlich nicht haltbar.
    P&C muss mich also erstmal ermitteln und die Gebühren dafür dürfen Sie auch nicht in Rechnung stellen.
    Wenn dann die Rechnung kommt, lege ich Widerspruch dagegen ein wegen nicht lesbarer AGB (zu klein) und überhöhter Forderung (darf maximal doppelt so hoch wie die Strafe der Stadt sein, hier bei uns 10€).

    Mal sehen, wie weit die es treiben. Ich bin gut rechtsschutzversichert und habe richtig Lust darauf, es bis vor Gericht zu treiben 🙂

    Mal sehen, wer den längeren Atem hat.

  27. Achtung:
    Wiesbaden-Nordenstadt, neu eröffneter B&M Store.
    Mal sehen wie lange dieser Store überleben kann, mit dieser Abzocke.
    Leider gab es in der Vergangenheit jede Menge Wildparker aus dem Umfeld des Industriegebietes!
    Solche Typen welche sich nicht einen vernünftigen Parkplatz suchen und voller Arroganz strotzen. Nach dem Motto, “Wo ich bin ist vorne” Denen haben wir das wachsen solcher Abzockfirmen mit zu verdanken.

  28. Hallo zusammen,

    mich hat es ähnlich getroffen wie Euch.

    Vor einer Facharztpraxis gibt es ca. 4 Parkplätze für Patienten – diese Parkplätze dürfen verständlicherweise nur von Patienten benutzt werden. Um zu kennzeichnen, dass man ein Patient ist, soll man sich an der Annahme einen Zettel holen und diesen hinter die Scheibe legen.

    Ich habe also dort geparkt (bin Patient in der Praxis) und wollte zur Annahme gehen und mir diesen Zettel holen – eigentlich auch überflüssig, da ich lediglich ein Rezept abholen wollte. Leider hatte die Praxis aufgrund einer Schulung geschlossen, obwohl sie normalerweise geöffnet gewesen wäre. Da mir das nicht bekannt war, habe ich versucht in der Praxis anzurufen – nach einem 1-2 Minuten langen Anrufbeantworter inkl. Ansage der Öffnungszeiten (in denen ich vor der Tür stand) ging natürlich niemand ran. Als ich mich daraufhin umgedreht habe, habe ich den Kontrolleur schon gesehen und sofort “stop” gerufen. Ich stand quasi 6-8 Meter neben meinem Auto direkt vor der Praxis und wurde dennoch aufgeschrieben. Leider war es für einen “Abbruch” schon zu spät, weil er mein Auto bereits ganze 3 Minuten im Parkverbot beobachtet hätte. Er meinte ebenfalls, ich könne mithilfe einer Bestätigung der Praxis das Ticket widerrufen.

    Gesagt & getan. Leider ohne Erfolg.

    Obwohl ich das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet habe, kam nach kurzer Zeit eine neue Rechnung inkl. 6.50 Euro für die Halterermittlung. Aus meiner Sicht eine absolute Frechheit.

    Trotz der Bestätigung des Auftraggebers (Krankenhaus), mit der Bitte das Ticket zu stornieren, müssten sie diese “Kulanzanfrage” ablehnen. Das es sich nicht um eine Kulanzanfrage handelt, habe ich dabei mehrfach betont. Auf eine Begründung warum, warte ich bis heute.

    Fazit: Nachdem erneut etwas Zeit vergangen ist, hat sich dann ein Inkasso Unternehmen bei mir gemeldet, natürlich mit einem schönen Aufschlag (ähnlich s.o.). Da das Auto nicht auf mich, sondern auf meine Mutter zugelassen ist, haben wir uns jetzt darauf geeinigt die Strafe, ohne die Inkasso Gebühren zu zahlen. Wäre es auf mich zugelassen, wäre ich bis zur obersten Instanz gezogen.

    Ich finde es ist wirklich die reinste Abzocke! Diese Art der Umsetzung ist kriminell & betrügerich.

  29. Hallo zusammen,

    gibt es Gerichtsurteile zum Thema? Ich finde nur eins im Internet (Fahrer war nicht Halter). Das passt aber nicht zu meinem Fall. Ich habe die Parkscheibe falsch eingestellt. Natürlich nicht mit Absicht. Ich kam um 15:10 Uhr an und erhielt um 16:05 Uhr die Vertragsstrafe, weil ich die Parkzeit überschritten hätte. Ich hätte die Scheibe natürlich auf 15:30 Uhr einstellen müssen. Stattdessen hab ich sie auf kurz nach 15 Uhr gestellt. Keine Ahnung, was mit mir los war.

    Das Vergehen war aber auf jeden Fall nicht eine Überschreitung der Parkzeit, sondern eine falsch eingestellte Parkscheibe. Ich frage mich, ob die das Vergehen gemäß deren AGBs einfach umswitchen können? Wo finde ich die AGBs und diese AEBs?

    Ich war nachweislich (Kassenzettel) die ganze Zeit im angrenzenden Geschäft einkaufen. All das interessiert die Firma nicht. Die drohen jetzt mit dem Inkassoverfahren. Bitten um mein Verständnis, dass sie auf meine Anfragen nicht mehr reagieren werden.

    War mal jemand mit denen vor Gericht? Habt ihr Tipps?

    Viele Grüße

    1. Hallo Ina,

      verliere nicht den Mut, um dich dagegen zu wehren.

      Ich glaube, vor Gericht war noch niemand. Da traut sich die Inkassofirma nicht, wegen so einem geringen Streitwert ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

      Die AGB kann man an der Einfahrt des Parkplatzes einsehen. Das ist aber meistens so klein geschrieben, dass man das im Vorbeifahren nicht wahrnimmt. Die AEB sind ein Mysterium, das P&C einmal mir gegenüber erwähnt hat. Jedoch sind diese weder auf der Website, noch hängen sie am Parkplatz aus, noch sonst irgendwo vorhanden.

      Mir hat geholfen, mich einfach nur darauf zu versteifen, dass ich beide Dokumente (AGB und AEB) gerne einsehen will. Mir wurden nach langer Zeit nur die AGB zugestellt, jedoch niemals die AEB.

      Nach allen Berichten hier und bei anderen Betroffenen im Netz würde ich mich so weit aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass sich Totstellen dazu führt, dass P&C bzw. Tesch Inkasso von der Sache ablassen. (Das ist KEINE Rechtsberatung!)

      Ich wünsche dir viel Geduld und viel Erfolg.

  30. Ich kann allen nur raten, auf die Forderung insofern einzugehen, dass ein Zustandekommen des Vertrages nicht erfolgt ist, da nicht Ihr, sondern eine andere Person gefahren ist. Punkt. Es gibt keine Halterhaftung und erst vor Gericht muss der tatsächliche Fahrer benannt werden. Dies einmal per E-Mail schildern und danach auf nichts mehr reagieren, es sei denn es kommt Post vom Gericht. Park Control und Tesch Inkasso wissen genau, dass sie keine Chance haben, ihre Forderung durchzusetzen, wenn nicht der Halter gefahren ist.

    1. Und wenn Tesch-Inkasso schreibt, nicht einschüchtern lassen. Ein Inkassounternehmen muss nachweisen in durch Übersendung der Originalvollmacht, KEINE KOPIE, dass sie berechtigt sind, für Park und Control zu aufzutreten(Urteil des VW Hannover von 2008). Und jeden Punkt auf der Inkassoforderung prüfen.
      Und prüft, wer ist tatsächlich Grundstücksinhaber, der die Überwachung mit Park und Control vereinbaren darf. Sind die Kundenparkplätze für mehrere Läden verteilt, dann muss Park und Controll auch mit jedem Geschäft einen Vertrag schliessen. Ist das geschehen?
      Und die Parkzeit vor Friseuren oder Cafés auf so kurze Zeit festsetzen,d ass man diese Zeiten gar nicht einhalten kann, ist sittenwidrig. Wie soll man beim Friseur 30 Minuten einhalten?

  31. Hallo meine Lieben.
    Merkt Ihr nicht, das Ihr die neue einkommensqele von den Parkplatz Besitzer öffentlich macht. Die Geschäfte die mit Park &Control Verträge schlist verdienen mit. und natürlich der Stadt ist auch beim Kuchen. Deshalb die 30€. Wenn Ihr in Zuckunft beim rein fahren in ein Geschäft das Schild Park& Control sieht Fährst wider raus und fährt zum Anbieter ohne diesen Schild. erst dann werden wir was erreichen. sonst können wir lange kämpfen.
    ist nur ein Vorschlag. Schließlich kann jeder selber entscheiden wo er Einkauf.

    1. Liebe Fremdnutzer,
      ich habe einige Kommentare dazu gelesen und muss sagen, dass ich keines der Argumente gerechtfertigt finde. Anscheinend bewegen wir uns hier in einem Forum welches nicht zwischen “Dein & Mein” unterscheiden kann. Fakt ist doch, dass jeder der Plätze an dem die Firma Park&Control tätig ist Privatgelände ist. Im normalen Straßenverkehr darf Park&Control nicht agieren. Nun gehören diese besagte (privaten) Parkplätze einer Privatperson bzw. Gesellchaft die die Plätze an Firmen wie z.B. Aldi, Lidl usw. vermietet. Da aber Aldi, Lidl usw. in der Regel an “gut liegenden” Standorten liegt gibt es unter den “Kunden die länger als !60 Minuten! zum einkaufen in einem !Aldi! benötigen” auch Fremdnutzer die den potenziellen Kunden den Parkplatz belegen, was dazu führt das der Kunde verkrault wird und künftig lieber in einem Vollversorger (wie z.B. Globus) einkaufen geht. Da Aldi, Lidl usw. darüber verärgert sind, dass auf Grund der Fremdnutzung die Kunden ausbleiben, wenden sie sich an den Vermieter welcher dann im Interess von Aldi, Lidl usw. und aus Angst die Mieter zu verlieren Park&Control beauftragt… Um kein Opfer in der Maschenerie zu werden muss der Kunde nur eine Sache machen “Die laut STVO im Fahrzeug mitzuführende Parkscheibe” laut aushängenden AGB’s auszulegen. Wobei es mittlerweile auch dafür an manchen Standorten Sensoren gibt die dies automatisch erfassen und selbst das dem Kunden erspart bleibt. Bei all dem Unverständnis muss man noch erwähnen, dass Park&Control jedem der erstmalig an einem Standort mit Kassenbeleg nachweist, dass er tätsächlich einkaufen war und dies innerhalb der ersten 10 Tage über die Internetseite oder das Formular im Markt per Post meldet keine 30€ zahlen muss.

      Zu den 30€ muss auch gesagt werden, dass entgegen dem “öffentlichen Dienst” wo die Strafen weitaus günstiger sind, die Firma Park&Control Steuern zahlen muss. Im öffentlichen Dienst werden die Parkraumkontrolleure über Steuergelder subventioniert und müssen keine Steuern zahlen… auch soll der Verstoß des Fremdnutzers weh tun um ihn davon abzuhalten wieder zu Unrecht privates Eigentum zweck zu entfremden. Dies gilt bundesweit einheitlich. Diejenigen die in München wohnen wissen was eine Tageskarte im Parkhaus kostet, kostet es nicht viel mehr wird weiter 100 Meter näher im Zentrum bei Aldi geparkt.

      Außerdem verdienen weder die Märkte Aldi, Lidl usw. Geld daran. Die Dienstleistung wird weitestgehend kostenlos angeboten und Park&Control erwirtschaftet seinen Gewinn rein durch die Parksünder. Wobei die Kontrolleure auch einen durchschnittlich angemessenen Stundenlohn in Höhe von 14€ als ungelernte Fachkraft haben. Und “Nein” die bekommen keine “Kopfprämie”….

      Also alles in allem finde ich sollte sich Jeder selbst mal fragen wie er regieren würde wenn ein fremdes Auto unter seinem privaten Carport parken würde… denn nichts anderes ist es mit Aldi, Lidl usw…

      Viele Grüße
      Herr(lich)

      1. Hallo Herr(lich),

        deinen Kommentar finde ich – bei allem Respekt – eine Frechheit.

        1. Woher solltest du solch ein Wissen über Interna von Park & Control haben, wenn du dort nicht selbst arbeiten würdest. Ja, damit unterstelle ich dir, ein Mitarbeiter dort zu sein.

        2. Bei den vielen Berichten hier (und auf unzähligen anderen Websites!) versuchen viele Betroffene mit einem Einkaufszettel den Einkauf nachzuweisen. Park & Control ignoriert es, das scheint System zu haben. Denn sonst wird kein Umsatz gemacht. Dass du hier das Gegenteil behauptest, ist eine sehr dreiste Lüge. Wenn Park & Control den Parkverstoß nicht selbst kassieren kann, verkaufen sie den Fall an Tesch Inkasso, um zumindest einen Teil der 30,- € zu kassieren. Mir ist bisher keine einzige Rückzahlung bekannt.

        Ebenso scheint es System zu sein und zu den Geschäftspraktiken von Park & Control zu gehören, die Informationen über die Überwachung der Parkplätze möglichst unauffällig zu halten. So fallen viel mehr Menschen auf diesen Betrug herein.

        3. Es ist ein Unterschied, ob ich ein Unternehmen bin oder nicht. Wenn ich kein Unternehmen bin, dann möchte ich natürlich keine Fahrzeuge auf meinen Parkplätzen. Doch gerade Unternehmen sollten Kundenfreundlichkeit hoch halten und kostenfreie Parkplätze anbieten. Sie sollten froh sein, wenn Menschen bei ihnen parken und sollten nicht versuchen, sie mit dubiosen Methoden zu verscheuchen.

        Ich wollte diese Woche beim Lidl einkaufen und habe diesmal gleich bei der Einfahrt festgestellt, dass der Parkplatz von Park & Control überwacht wird. Ich habe gleich umgedreht und bin zum Aldi nebenan, dort wird der Parkplatz nicht überwacht. Dieser Lidl sieht mich so schnell erst einmal nicht mehr, solange P&C dort noch tätig ist.

        1. Kann es sein das du ein Mitarbeiter dieser Firma bist? Soviel Blödsinn auf einem Haufen habe ich noch nicht gelesen. die verbiegen das Gesetzt zu ihren Gunsten in einer verbrecherischen weiße das es seines gleichen sucht. Mich hat es auch getroffen und wie ich den reichlichen Kommentaren hier entnehmen darf interessiert es Park Control einen scheiß ob man dort einkaufen war oder nicht . Ich habe mich nun bei Aldi Nord direkt beschwert und Park Control mal die rechtliche Seite auf gezeigt mal sehen was die dazu sagen bzw wie die Reagieren, aber eines ist sicher Bezahlen werde ich nicht

  32. Zitat Herrlich:”Bei all dem Unverständnis muss man noch erwähnen, dass Park&Control jedem der erstmalig an einem Standort mit Kassenbeleg nachweist, dass er tatsächlich einkaufen war und dies innerhalb der ersten 10 Tage über die Internetseite oder das Formular im Markt per Post meldet keine 30€ zahlen muss.”

    Auch ich habe meinen Einkauf mit dem entsprechenden Kassenbeleg nachgewiesen, wie viele andere Opfer zuvor s. o.
    Die unrechtmäßige Forderung seitens Park&Control blieb trotzdem bestehen!

    Gestärkt durch den informativen Austausch hier und auf weiteren Internetseiten werde ich natürlich nicht zahlen!

  33. Lieber Herr Lorion,

    Zu 1.) …bei verlaub, ich bin kein Mitarbeiter dieses Unternehmens, kenne jedoch nahestehende Menschen die auf Grund ihrer eigenen Situation (Unternehmen mit rückläufigen Zahlen wegen Fremdnutzung) diese Firma beauftragt haben.

    Zu 2.) Es gibt sowohl die Möglichkeit auf der Homepage bei Park & Control die Möglichkeit den Kassenbeleg innerhalb dieser 10 tägigen Frist hochzuladen und alternativ hat der Markt (für analog-lebende Menschen) Vordrucke bzw. Formulare die per Post verschickt werden können. Einfach mal nachfragen hilft da oft schon… Ich selbst war auch schon betroffen und konnte dies über das Onlineformuar stornieren lassen. Hab eine Bestätigungsmail erhalten die zunächst im Spamordner gelandet ist.

    Zu 3.) Es ist ein unterschied ob bei einem Unternehmen Kunden während ihres Einkaufs parken oder weil sie eine “Stadtbesichtigung” machen. Diese Parkplatztouristen möchte kein einziges Unternehmen, damit wie Sie bereit erörtert haben den potenziellen KUNDEN ein freier Parkplatz zur Verfügung gestellt wird um ihre Umsätze halten zu können. Keiner möchte eine Firma wie Park & Control da sie nur unnötigen Diskusionen antreiben. Leider jedoch ist eine solche Firma wegen verständinslosen Parken die Wildparken und Kunden verscheuchen.

    Zusätzlich zu den Dokumenten die angeführt werden hätten Sie ja mal die Bestätigungsmail der Kulanzanfrage und die Zeiträume in denen Sie Wiederspruch eingelegt haben darstellen können. Oder zumindest der Kassenbeleg der als “Berechtigungsnachweis” Sie als Kunde hätte indentifizieren können.
    Sie beziehen sich in Ihrem Anschreiben lediglich auf die AGB’s und warum man die vom Auto aus nicht lesen kann. Die AGB’s sollen nicht wie im Mc**** während der Fahrt gelesen werden sondern sollen öffentlich aushängen damit sich jeder Kunde selbst ein Bild davon machen kann ob er diesen “Vertrag” mit dem Parkvorgang abschließen möchte. In der Praxis bedeutet es Sie “Halten” mit Ihrem Fahrzeug, begeben sich zu den AGB’s um sich ein Bild zu machen und entscheiden dann ob Sie “Parken” möchten oder nicht. Ich glaube jedes Unternehmen wäre sehr froh darüber wenn Sie eine Lösung anbieten könnten die AGB’s rechtskonform in Mc*** Größe zu entwerfen. Aber mal ehrlich würden Sie sie dann ganz lesen? Sie lesen auch nicht die Hausordnung von Aldi beim betreten des Geschäfts oder die AGB’s von Telekom wenn Sie einen Vertrag abschließen. Dies ist für mich keine Rechtfertigung einen Parkplatz fremdnutzen zu dürfen.

    Ich kann Ihren Frust nachempfinden, dies ändert allerdings nichts an der Rechtslage oder an den Problemen namenhafter Unternehmen in dem Bereich. Sie sollten sich lieber darüber empören, dass es Menschen gibt die kein Verständis dafür haben. Denn gäbe es solche Menschen nicht wäre eine Firma wie Park & Control nicht notwendig. Aber viel freudiger ist es anscheinend Behauptungen und Verschörungstheorien aufzustellen ein Markt sei an den Umsätzen beteiligt oder ich sei ein Mitarbeiter. Dies ist in meinen Augen, wenn auch unüberlegt, eine Frechheit und nicht das Darlegen von unstreitigen Fakten.

    Beste Grüße
    Herr(lich)

    1. Hallo Herr(lich),

      1. Gerne möchte ich mich entschuldigen, Sie als Mitarbeiter von P&C tituliert zu haben. Das war ungerechtfertigt und hatte keine sachliche Grundlage. Ich würde auch nicht gerne als Mitarbeiter dieser verbrecherischen Organisation bezeichnet werden. Bei Google Maps wird das Unternehmen mit unterirdischen 1,1 Sternen bewertet. Damit will verständlicherweise niemand in Verbindung gebracht werden. Deswegen wirklich Sorry!

      2. Klar gibt es die Möglichkeit auf der Homepage von P&C. Doch wie schon andere hier und auch auf anderen Websites berichten, werden die Anfragen seitens P&C ignoriert. Gefühlt werden 95% aller Anfragen auf Kulanz ignoriert, da dadurch wichtiger Umsatz entgeht. Und ich bleibe bei meiner Aussage, dass das ein kalkuliertes Spiel von P&C ist und zu deren Geschäftspraktiken gehört. Das belegen sehr viele Aussagen Betroffener.

      3. Ich wage einmal zu behaupten, dass “Schwarzparker” einen sehr geringen Anteil auf solch einem Parkplatz haben. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass mehr Kunden durch die Beauftragung von P&C vergrault werden, als tatsächlich Schwarzparker erwischt werden. Ein Unternehmen muss in meinen Augen in erster Linie ein Interesse daran haben, dass Kunden so wenige Hinderungsmöglichkeiten wie möglich haben, um Geld im Laden zu lassen.

      Ebenso gibt es ein anderes Tätigkeitsfeld von P&C, das scheinbar kriminell ist: Sie vermieten monatsweise Dauerparkplätze. Das bedeutet, sie übernehmen die Kontrolle über (beispielsweise) einen Lidl-Parkplatz und vermieten Dauerparkplätze auf diesem Lidl-Parkplatz. Damit macht das Geschäft auch keinen Umsatz, P&C bereichert sich aber gewaltig.

      Entgegen Ihrer Behauptung wird der “Nutzungsvertrag” bereits bei der Einfahrt auf den Parkplatz geschlossen. Man hat also nicht die Möglichkeit, zu parken, auszusteigen, zur Einfahrt zu gehen und in aller Ruhe die AGBs zu lesen. In dieser Zeit hat ein Mitarbeiter von P&C bereits schon einen Zettel an die Scheibe gemacht. Die AGBs an der Einfahrt sind in 99% aller Fälle zu klein, um die im Vorbeifahren zu lesen. Um es wirklich rechtssicher zu machen, müssten meiner Meinung nach die AGBs bei der Einfahrt an jedes Fahrzeug verteilt werden. Aber wenn die Leute plötzlich darüber aufgeklärt werden, was auf die zukommt, würde die Hälfte wahrscheinlich abdrehen und woanders parken. An einer Transparenz hat P&C doch gar kein Interesse, weil dadurch ihre Geschäftspraktik kaputt geht.

      Übrigens habe ich die Antworten von P&C in diesem Blogbeitrag ebenfalls veröffentlicht. Das sind die Stellen, die als Zitat dargestellt werden. Zwar ohne Datierung, doch war es innerhalb der angeblichen 10-Tages-Frist. Bei mir (wie sicherlich auch bei 95% der anderen Kulanzanfragen) hat P&C keinen “Kulanzfall” gesehen.

      Zu Ihrem Beispiel zum Lesen der Hausordnung im Aldi: Was denken Sie wäre los, wenn Aldi in seine Hausordnung schreiben würde, dass Kunden 30,- € “Vertragsstrafe” bezahlen müssten, wenn sie nicht innerhalb von 60 Minuten eingekauft haben. Oder wenn sie mit leeren Händen wieder aus dem Laden gehen. Dann würden ein gewaltiger Shitstorm über diese Geschäfte losgetreten werden, weil sie unfaire Methoden anwenden. Und das passiert nun auch gerechtfertigterweise auch mit P&C.

  34. Hallo Herr Lorion_,

    Zu 1. & 3.) Zunächst einmal nehme ich Ihre Entschuldigung an :-). Natürlich ist der Frust und der Diskussionbedarf bei “Opfern” größer als bei denen die jetzt einen freien Stellplatz am Markt finden. Aber Unternehmen wie Aldi, Lidl und co würden bei rückläufigen Zahlen sofort darauf reagieren und die Firma vom Paltz werfen wenn die Umsatzzahlen wegen ausbleibender Kundschaft zurückginge. Zu den Vermietungen von Stellflächen an den Märkten kann ich leider nichts dazu sagen, da ist mir in meiner Region nichts bekannt. Möglicherweise erfolgt dies im Auftrag des Eigentümers (Umsatzbeteiligung) oder aber es ist die Alternative zu einer Zuzahlung für die Dienstleistung von Park & Control. Ich für meinen Teil komme aus einer ländlichen Region wo z.B. der Karnevalsverein einen Tagesausflug in einen Freitzeitpark plant und die Fahrzeuge auf Aldi, Lidl & Rewe Stellflächen abgestellt werden weil es einfach keinen stört und genügend Plätze vorhanden sind. Wenn ich aber in Großstädten unterwegs bin wo es ca 30 Stellplätze von Aldi, Lidl & co im Hinterhof gibt, erkennt man schon, dass dies bei anhaltender Fremdnutzung Umsatzeinbüßen für die besagten Märkte gibt… Ich war jahrelang, nebenberuflich als Gastronom selbstständig und hatte selbst Probleme mit meinen eigenen Parkplätzen die ich angemietet hatte und diese täglich von “Fremdnutzern” beparkt wurden. Also ich kann in vielen Punkten (zumindest in Ballungsgebieten) den Frust der Märkte und das Hinzuziehen eines solchen Unternehmens nachvollziehen.

    Zu 2.) Mit der Einführung dieser neuen Sensoren dürfte es keine Probleme mehr mit zufällig erwichten, unschuldigen Kunden mehr geben, da die Sensoren tatsächlich nur die, die über 1,5 Stunden (oder mehr) auf der Parkfläche stehen meldet und bei denen ist nicht davon auszugehen, dass diese im Aldi, Lidl & co so lange einkaufen waren. Wenn dies der Fall sein sollte, könnte (laut Aussage meines nahestehenden Bekannten) auch dieser Kunde, bei nachweislichem Einkauf, die Strafe stornieren lassen. Der Kunde braucht keine Parkscheibe mehr auszulegen. Warum sollte jedoch Park & Control so etwas “benutzerfreundliches” einführen, wenn (meiner Meinung nach) sie damit selbst einen großen Markt (vergessliche Kunden) einfach wegfallen lassen.

    Zu dem Them aHausordung geht es nicht um den Inhalt, es geht darum, dass in jedem Markt eine solche Hausordung (nicht gut sichtbar) aushängt, aber sie auch keiner liest besor er den Markt betritt. AGB’s werden nie gelesen, egal wie groß oder klein sie geschrieben werden, deswegen stehen die “30 €” auf den Park & Control Schildern extra groß geschrieben, dass die Kunden auf eine solche Kontrolle aufmerksam gemacht werden und sich informieren.

    Viele Grüße
    Herr(lich)

  35. Hallo die Runde!
    Die P&C haben wahrscheinlich ein neues Geschäftsmodell. Ich bekam Bilder von meinem Auto mit Zettel.
    Es war aber keiner daran, als wegfuhr. Nach einem Monat das Schreiben mit Mahngebühr. Es ist also denkbar, dass nach dem Foto die Zettel wieder entfernt werden, um die Mahngebühr auch noch zu kassieren. 10€ für ein vorgefertigtes Schreiben- geht doch.
    Ich habe mir sofort eine automatische Parkuhr bestellt. Der Anschaffungspreis ist niedriger als deren “Vertragsstrafe”

  36. Das ist natürlich blöd, dass die Fotos machen. Hatte zuletzt einen Zettel dran, allerdings war darauf das Autokennzeichen falsch notiert (anderer Landkreis). Einen Kulanzantrag samt Einkaufsquittung habe ich auch, sodass einer Stornierung des Vorgangs nichts im Wege stehen sollte.
    Aber ich sehe das nicht ein, ist ja nicht mein Auto auf dem gelben Zettel. Würde sagen, abwarten & nichts tun oder hat jemand einen besseren Vorschlag? Übrigens vielen Dank für die vielen Infos!

  37. Ich habe auch einen Strafzettel bekommen, nur völlig zu unrecht, der Lidl Parkplatz ist mit Sensoren ausgestattet, auf dem Parkplatz geparkt, 2min später nen Strafzettel gehabt wo drauf steht das mein Parkbeginn bereits 1 1/2h vorher wäre. Wie soll man sich gegen diesen Fehlerhaften Strafzettel wären?

  38. Aber lohnt sich so viel private Zeit zu investieren um am Ende die 30€ zurück zu “gewinnen”?
    Lorion, wie viel Stunden haben Sie damit verbracht? Wenn es insgesamt z. B. nur 5 Stunden wurden, dann haben Sie etwa 6€ pro Stunde wieder “verdient”. Hat es sich gelohnt?

    Mir ist es auch passiert: Subway, 10 Minuten, nur Baguetten geholt, nicht dort gegessen.
    Meine Zeit ist mir aber mehr wertvoll als die unzählige Briefe an PAC zu schreiben.
    So, 30€ bezahlt und mich sehen dort als einen Kunden bei Subway NIE MEHR.

    1. Hallo Gordon,

      es kommt darauf an, wie man es sieht. Die Zeit, die ich damit verbracht habe, wurde mir nicht bezahlt. So habe ich auch keinen Verlust gehabt. Private Zeit immer mit einem Stundenlohn aufzuwiegen, ist ein Trugschluss. Wenn ich in meiner Freizeit pro Stunde bezahlt werden würde, müsste ich nicht mehr arbeiten gehen. Dadurch dass ich für das Nichtzahlen der Vertragsstrafe auch nichts erhalten habe, habe ich nichts “verdient”.

      So gesehen habe ich keinen finanziellen Verlust gemacht.

      Und klar hat sich das gelohnt! Es geht nicht nur um das Prinzip, dass solchen Abzockern und Betrügern wie Park & Control und Tesch Inkasso das Handwerk gelegt und deren Machenschaften aufgedeckt werden. Es geht mir persönlich auch darum, dieses negative Erlebnis in diesem Blog aufzuarbeiten und andere Betroffene ebenfalls auf diese Betrüger aufmerksam zu machen. Und ihnen Mut zu machen, dass es sich lohnt, gegen dieses systematische Betrügen vorzugehen.

  39. Die von Park & Control eingesetzten Sensoren funktionieren nachweislich nicht!
    Ich habe 20 min bei McDonalds in Irschenberg geparkt und mir wurden im Anschluss 2,5 Stunden Parkdauer vorgeworfen – Beweis: Sensor und 4 Bilder innerhallb von 5 Minuten. Ich kann nachweisen, dass ich 5 min vor dem Parken tanken war. Die Sensoren funktionieren damit nachweisbar nicht. MCD Irschenberg hat sich begrüßenswerterweise bereits von PAC getrennt. Ich haffe weitere Parkplatzbesitzer folgen dem und unterstützen diesen frechen Betrug nicht weiter.

  40. Wird von Tesch Inkasso die Angabe einer nicht existierenden IBAN zum Ausschluß eines Ausgleichs der aufgelaufenen Forderung genutzt, um Fristen verstreichen zu sehen , und noch höhere vermeintliche Kosten zwecks Erhöhung des Streitwerts in Rechnung stellen zu können?
    Die auf der Forderung von Tesch Inkasso genannte und auch im Überweisungsträger vorgedruckte IBAN DE68550104000847014699 existiert im Rahmen meiner Online-Überweisung lt. Postbank jedenfalls nicht.

    Folge : Rücküberweisung auf mein Konto > keine Begleichung der gestellten Forderung > nächste Runde mit noch höherer Forderung

    Bin ich unter bei etwaigen zur Zahlung gewillten hier in der Runde allein oder haben das andere auch so erlebt?
    Wie lautet die korrekte IBAN dieser Abzocker?

  41. Guten Abend zusammen,
    ist es datenschutzrechtlich erlaubt die Halterdaten zu ermitteln?
    Ich habe vor meinen gelben Schein mit dem Kaufbeleg anonym wegzuschicken und mich dann ggf. zur wehr setzen, wenn meine Halterdaten ermittelt würden.
    Eure Meinung?
    LG B

  42. Hallo zusammen,
    mir ist es in Landsberg am Lech am PPL vor dem Action passiert. Nicht genau aufgepasst und Zack, gelber Schein.
    Ich würde den gelben Schein zusammen mit dem Kaufbeleg quasi anonym zu PAC schicken.
    Woher sollten die denn dann die Daten von mir bekommen? Rein datenschutzrechtlich darf doch eine 0815 Firma nicht an Halterdaten kommen, oder?

    Was ist eure Meinung?

    LG Isabella

  43. Interessant ist die Aussage der Verbraucherzentrale Bayern: “Auf wen ein Auto angemeldet ist, kann anhand des Kennzeichens bei den Zulassungsbehörden oder dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfragt werden. Die Kosten zur Ermittlung des Halters darf der Parkraumbewirtschafter nicht von Ihnen verlangen. Diese dienen nämlich nicht der Ahndung des Parkverstoßes, sondern lediglich dazu, die Kosten hierzu eintreiben zu können (BGH-Urteil vom 18.12.2015, V ZR 160/14).” Somit sind die Handlungen des P&C auch mit diesem Punkt rechtswidrig, was wiederum ein Hinweis dafür ist, dass sie keine weiteren Schritte mehr einleiten, wenn nicht bezahlt wird. Ganz kurz: Strafzettel nicht zahlen, sie werden nie mit euch vor Gericht gehen.

  44. Typisch Deutsche. Es ist schon lange bekannt, dass Privatunternehmen ihre Parkplätze überwachen lassen. Was ist daran so schwer, eine Parkscheibe auszulegen?Euer Ernst? Einige weitere Kommentare sind auch nicht viel besser. Legt doch alle eine PS aus und keiner hat Stress. Peinlich solche Leute. Letztens hat neben mir jemand geparkt und bekam auch ein Knöllchen. Der regte sich mit seiner Einkaufstüte so auf und beschimpfte die Politesse oder wie sie heißt. Unfassbar. Da arbeiten auch Menschen! Man sollte den Verfasser dieses Artikels und weitere mal bei ihrer Arbeit auf die Finger gucken. Zum Glück sind es nur wenige. Die meisten Menschen haben zum Glück Verstand und legen beim einkaufen eine PS aus. Nehmt Euch alle mal ein Beispiel.

  45. Du hast ja prinzipiell Recht, aber wenn Kunden MIT ausgelegter Parkscheibe den gelben Zettel bekommen ist das doch nicht o.K., oder???

  46. Schon 2 mal Strafzettel vom Abzocker P&C auf einem Parkplatzt bekommen.
    Naja, ich bin nur der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer war immer mein Bruder Kumar Panjabi, der ab und zu nach Deutschland kommt, ansonsten wohnt er in Indien und “seine Adresse” habe ich denen gerne mitgeteilt 🙂
    Hab nie wieder etwas gehört von der Bude…

  47. Also, dass diese Park & Control nicht ganz mit rechten Dingen abgewickelt wurde, beweist auch, dass hier in München in der Landsberger-Str. diese Park-Sheriffs nicht mehr patrouillieren.

    Die Schilder stehen auch nicht mehr, nun gibt es ein Gerät am Boden, dass die “Parkzeit” des Fahrzeugs überwacht, eine Parkscheibe ist auch nicht mehr Notwendig.

    Heute habe ich Post von Hr. RA. Giesen bekommen, den P&C hat nicht einmal auf meinem Einspruch reagiert, denn was mir passiert ist, ist mehr als dreist !

    VORGESCHICHTE und meine Antwort, nachdem ich von denen eine Zahlungsaufforderung erhalten habe:

    München, 04.11.2019

    Widerspruch Forderung: Vorgangsnummer: 23150361

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu meinem Erstaunen erhielt ich heute ein Schreiben eures Service-Teams, indem von mir folgende Beträge für ein parken an der Landsberger-Straße 390, 80687 München verlangt werden:

    Vertragsstrafe: 30,00€
    Halterermittlung: 4,00€
    Mahngebühr: 2,50€
    Endbetrag 36,50€

    Ich bin seit Jahren Kunde dieses Supermarktes EDEKA und das schon seit Zeiten, wo es noch Tengelmann war.

    Eure Forderung ist empörend und ich hatte Zeugen an diesem Tag dabei, die dies beweisen können was ich hier als Antwort auf euer Schreiben erfassen werde.
    Ich hatte mich mir einer Freundin meiner Frau verabredet, dass diese dort auf mich warten sollte, da ich noch schnell Limetten kaufen wollte.

    Als ich am Parkplatz mit meinem Sohn ankam stellte ich das Auto ab und fand schon komisch, dass im Dunkeln 3 Gestalten lauerten wo einer von diesen sehr groß und recht „Klumpig“ gebaut war.
    Die unterhielten sich und ich stellte das Auto ab, ging in den Laden (nicht einmal 4 Minuten) war ich Laden denn:

    A. Einkaufswagen habe ich nicht nehmen müssen (ich wollte ja nur Limetten haben)
    B. Limetten gab es nicht

    Als ich raus ging stand auch schon dort die Freundin meiner Frau und sagte mir, dass diese 3 Gestalten einer von denen mir was an die Windschutzscheibe gelegt hat, als ich gerade in den Laden ging.

    Ich schaute kurz rüber wo diese Leute vorher gestanden haben und zwei waren weg, der große Typ war aber noch da und stritt sich mit einer Mercedes-Fahrerin, wo dieser angeblich auch was an die Windschutzscheibe gelegt hat.

    Der weilen kam da noch ein anderer Herr und es entstand eine Riesendiskussion.
    Anscheinend hatten diese 3 Herren wohl einigen Kunden vom EDEKA einen Vertragsbruch vorgelegt und an deren Windschutzscheibe (wie auch mir) einen gelben Strafzettel über 30€ gelegt.
    Daraufhin habe ich den großen Kerl angesprochen und der hat mich dann auf die ParkPlatz Schilder von PARK & CONTROL hingewiesen.

    Ich habe Ihm auch gesagt, dass ich nur kurz rein und rausging, dass konnte auch meine Kollegin und mein Sohn bezeugen.

    Nach langem Hin und Her, kam dann vom Supermarkt jemand mit einem Zettel raus denn er an uns verteilte und den wir benutzen sollten um Widerspruch einzulegen.

    Der große Kerl (vermutlich ein Kommissionist von Park & Control), hat dann nachgegeben und meinen gelben Zettel zurückgenommen.

    Er meinte auch, dass seine Kollegen mich auch auf die Parkscheibe hinweisen könnten, statt gleich hinter meinen Rücken mir den Strafzettel an die Windschutzscheibe zu hängen.

    Ich kann mich noch erinnern, dass er mir an seinem Handy gezeigt hat, dass er das Foto von meinem Wagen gelöscht hat, nachdem er sagte, dass er alles storniert hat.

    Also stieg ich, mein Sohn und die Kollegin meiner Frau in den Wagen und wir fuhren zu mir nach Hause wo ich auch dies gleich meiner Frau erzählt habe…

    Und nun…?

    Nun bekomme ich dieses Schreiben von euch, welches ich hiermit beantworte und hoffe, dass Park & Control es auch mal einsieht, dass man in diesem Fall nicht sehr korrekt gehandelt hat.

    Diese Mitarbeiter arbeiten auf Kommission und verhängen diese Strafzettel ohne jede Art von Professionalismus oder Menschlichkeit.

    Wie gesagt ich war Jahrelanger Kunde, denn dies bin ich nicht mehr.
    Überlegt habe ich auch schon ob ich dort nicht „Flyer“ verteilen sollte, wo ich auf diese Art von „Abzocke“ die Kunden dazu bringe, diesen Supermarkt zu vermeiden.

    Warum die Person aus dem Supermarkt uns die Beschwerdezettel gab und nun es sich herausstellt, dass Ihr sogar vom Supermarkt oder dem Grundstückbesitzer engagiert werdet… kann ich somit nicht verstehen.

    Ich hoffe hiermit, dass mein Fall eingestellt wird und diese Forderung zurückgenommen wird.
    Im Falle einer weiteren Forderung sind auch die einzelnen Positionen zu überdenken, die von mir gefordert werde, dies jedoch werde ich dann meinen Anwalt überreichen, der sich sehr gut mit dem Thema Park & Control auskennt.

    Die gewünschten Zeugen können jederzeit benannt, bzw wenn Notwendig vor Gericht sprechen, denn ich zahle nicht umsonst eine Rechtschutzversicherung…

    Verstehen tue ich nun auch warum überwiegend im Dunkeln oder hinter unserem Rücken gearbeitet wird.
    Wäre es denn nicht ehrlicher, dass man die Autofahrer auf die fehlende Parkscheibe anspricht, wenn dieser gerade den Wagen verlässt?

    DAS IST ABSOLUTE ABZOCKE, WAS DA PASSIERT !

    1. Hi Pedro, halt uns bitte auf dem Laufenden, wie der Abzockerverein auf dein Schreiben reagierte. Anscheinend werden die Daten nach Ausstellung der “Vertragsstrafe” sofort online übertragen und die Löschung war nur eine Showeinlage, um dich zu beruhigen. Was für eine miese Praktik.

      Leider arbeiten in Pasing/Aubing immer mehr Läden mit diesen Abzockern zusammen.

  48. Ich habe ein Knöllchen über 30,00 Euro bekommen weil ich auf einem Parkplatz der Deutschen Post geparkt habe um ein Paar Pakete abzugeben, aber in dem Fahrzeug keine Parkscheibe war, da es sich um ein Firmenfahrzeug handelt. trotz nachweis das ich bei der Post war will man trotzdem das Geld haben.
    Ich wusste bisher nich das die Deutsche Post AG es nötig hat mit Mafia ähnlichen Organisationen zusammen zu Arbeiten!!!

  49. Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass durch jedes Aufrechterhalten von Korrespondenz die dreijährige Verjährungsfrist unterbrochen wird. Daher wäre es sinnvoll, nach einem ersten Widerspruch nicht mehr in allzu lange Diskussionen einzusteigen.

    Dem Grunde nach ist es stets keine schlechte Idee, wenn erstmal bestritten wird, dass man so einen gelben Zettel erhalten hat. Es mag ja sein, dass es ein Foto geben könnte, welches diesen Zettel an meiner Windschutzscheibe angebracht erkennen lässt. Allerdings könnte diesen Zettel ein Kind oder der Wind daraufhin wieder entfernt haben. Davon abgesehen ist der Scheibenwischer keine geeignete Empfangssphäre für Rechnungen, sondern dazu da, um Regen, Schnee und Dreck von der Windschutzscheibe fernzuhalten. Wenn man also keine Rechnung erhalten hat, dann ist man auch nicht im Verzug und die Kosten für Ermittlungsgebühren sowie Mahngebühren sind unwirksam. Freilich setzt das voraus, dass man sich vorab einer ersten Mahnung nicht schon mit denen irgendwie in Verbindung setzt. Das ist im Grunde immer und unter jeder denkbaren Konstellation eine sehr schlechte Idee!

    Sofern sich keine Unwirksamkeitsgründe aufgrund nicht zureichender Beschilderung nachvollziehbar darlegen lassen, ist im Regelfall der Weg über die oftmals völlig überzogene Vertragsstrafe zielführend. Am besten fragen Sie bei der lokalen Ordnungsbehörde nach, was in Ihrer Stadt das Parken ohne Parkausweis für bis zu 60 Minuten kostet. Sofern die Vertragsstrafe dann mehr als doppelt so hoch ist, kann man begründet davon ausgehen, dass dies überraschend und unangemessen sein kann und die AGB somit in der Folge unwirksam ist.

    Wer hier mehr Wert auf Ruhe und Rechtsfrieden legt, kann vergleichsweise anstelle von 30€ dann 20€ anbieten, wenn mit dieser Zahlung die Angelegenheit endgültig erledigt bleibt.

    Zudem wurde bereits darauf hingewiesen, dass das Prozesskostenrisiko bei diesem Streitwert sehr überschaubar ist. Es ist unwahrscheinlich, dass ein solcher Anspruch bishin zur ordentlichen Gerichtsbarkeit bis in einen Hauptsachetermin hinein verfolgt wird. Man lebt und gedeiht von den “Dummen”, die sich zum Zwecke des Rechtsfriedens damit abfinden und dann eben bezahlen. Dass es manche wenigstens bishin zur Einschaltung eines Inkassobüros ausreizen, ist dabei dort sicherlich bewusst. Frustrationstoleranz und Hartnäckigkeit führen aber im Regelfall zum Erfolg und die Forderung wird nicht weiter verfolgt.

    Interessant wären demzufolge also Berichte von Betroffenen, welche davon zu berichten wissen, ob und in welchem Umfang der Anspruch im Wege eines Klageverfahrens beigetrieben wurde, wie die Anspruchsgrundlage begründet war und wie man auf Vorträge hinsichtlich Beschilderung und unangemessene Höhe der Forderung auf der Klägerseite reagierte. Der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre natürlich genauso wissenswert.

    Achja: Bitte ebenso meiden: REWE Pfanzeltplatz (München, Altperlach)

  50. Meine Vertragsstrafe wurde storniert nachdem ich ein Park&Control ein Widerspruchsschreiben geschickt habe, dass ich so ein etwa hier in den Kommentaren gefunden habe. Dabei ging meine Argumentation in fogende Richtung: Es war dunkel und das Schild war nicht ausreichend beleuchtet. Obwohl ich keine Ahnung hatte, wie dort die Lichtsituation war und keine Fotobeweise mitgeschickt wurden.

    Also folgenden Widerspruch kopieren, etwas anpassen und tschüss, ihr Wixer! Keine weitern Gedanken an diese schamlosen Parasiten des Kapitalismus verschwenden!

    Widerspruch

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich widerspreche hiermit ausdrücklich dem Vorwurf des Park- bzw. Vertragsverstoßes und der Zahlungsaufforderung unter der Vorgangsnummer 23456751.
    Sie begründen den unterstellten Parkverstoß mit Ziffer III Absatz 2 und die daraus resultierende Vertragsstrafe mit Ziffer V Absatz 1 Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Parkplatz (AGB).
    Gemäß § 305 BGB, Absatz 2 werden diese AGB allerdings nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Aushang der AGB am Ort des Vertragsabschlusses deutlich sichtbar ist (§ 305 BGB, Absatz 2, Ziffer 1) sowie der anderen Vertragspartei in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschaffen wurde, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 BGB, Absatz 2, Ziffer 2). Dies ist am Parkplatz am Waldweg 12 in 1312 Berlin nicht der Fall, insbesondere nicht bei Dunkelheit nach 20 Uhr. Das Hinweisschild mit ihrer AGB wird nicht durch eigene Leuchtmittel oder eine Straßenlaterne beleuchtet und ist somit in abendlicher Dunkelheit nicht lesbar. Aus diesem Grund sind Ihre AGB nicht Teil des Vertrags geworden und somit für die oben genannte Vorgangsnummer nichtig. Folglich ist die ausgestellte Zahlungsaufforderung rechtlich nicht haltbar.
    Ich fordere Sie daher auf, binnen 14 Tage die o.g. Zahlungsaufforderung zurückzunehmen. Des Weiteren bitte ich Sie mir den Erhalt meines Widerspruchs schriftlich zu bestätigen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    XXY

    Solidarische Grüße

  51. Die Park&Control mit Ihren Machenschaften und dem ausgeklügelten Geschäftspraktiken, und den viel zu kleinen Buchstaben auf ihren schlecht beleuchteten Hinweisschildern, ist jetzt reif für einschlägige TV-Magazine wie FAKT, Brisant, Monitor, Kontraste (alle ARD) und Frontal 21 (ZDF) und Defacto und natürlich auch “panorama” und die jeweils örtlichen Tageszeitungen. Mal sehen, welche Medien ich alles dafür interessieren kann. Hoffentlich kommen dabei auch mal die Hintermänner ans Licht.

  52. Sehr geehrter Herr Herr(lich),

    die Firma Park & Control hat niemand erfunden, die Firma hat sich selbst erfunden und das durch einige Gesetzeslücken, die das leider ermöglichen. Ein Geschäftsmodell mit System! Dem REWE oder LIDL wird versprochen, dass Ihre Parkplatzsituation sich verbessert, Ihre Umsetze werden steigen, was am Ende auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird. Es hat System und das funktioniert nur, wenn LIDL oder der Rewe unbewusst eine Bühne bietet. Mit viel Werbung in den Laden locken und draußen kassiert Park & Control ab.
    Sie sagen: “Eigentlich sollte ein Kaufbeleg automatisch eine Vertragsstrafe widerlegen.” Leider, wird genau das nicht gemacht. Der Umsatz, hat bestimmt forang! Fakten!

    Mein Fall – Erster Fall – Fakt:
    Letzten Montag, habe ich um 12:20 Uhr einen gelben Zettel erhalten. Das war auf einem REWE-Parkplatz in Mannheim passiert. Gegen 12:27 Uhr, hatte ich mein Schnellkauf bereits erledigt. Natürlich, wurde in der Mittags eile die Parkscheibe vergessen. Kennt jeder!  Ein Mitarbeiter der Park & Control lief mir über den Weg, den ich kurz auf eine Frage aufgehalten habe. Wollte wissen, ob ich die straffe auch dann zahlen muss, wenn ich einkaufen war. Er meinte, dass ich eine E-Mail schreiben sollte und die Straffe wird dann storniert. Er weis natürlich aus Erfahrung, wie lästige Nachfragen vor Ort abgewimmelt werden können. Bin darauf mit meinem Kaufbeleg in den REWE gelaufen und habe den Filialleiter darauf angesprochen. Er meine auch, dass ich mich mit dem Kaufbeleg online melden soll und es wird storniert. Das muss ich nicht zahlen. 
    Habe den Kaufbeleg mit den ganzen Einkäufe zusammen abfotografiert und noch am selben Tag per E-Mail zugesandt. Ohne Erfolg! Das interessiert dort niemanden! Auch nicht, wenn es das erste vergehen ist. Es geht auch darum, in der Zukunft, bei einem zweiten Vergehen erzählen zu können, dass Du ein Wiederholungstäter bist und man Dir deshalb nicht entgegenkommen kann. Wieder: Das hat System! Die wissen auch ganz genau, welche Ausreden man haben kann und darauf werden die Mitarbeiter geschult.
    Diese Parkwächter laufen meistens in der Hauptzeit herum, wo viel los ist. Das ist Mittags. Wenn jemand in der Nähe arbeitet, stellt er sein Fahrzeug morgens hin und holt es abends wieder ab. Wenn ich aber ein Parkplatzkontrolleur wäre, der bewusst zu Stoßzeiten die Parkplätze kontrolliert, wüsste ich das die Parkplatzsünder nur einkaufen sind. Die, sollte man eigentlich nicht bestrafen! Um das geht es dem REWE eigentlich auch nicht? Es geht doch aber in erster Linie darum, dass Autofahrer anhalten und einkaufen gehen. Die werden aber nach dem Einkauf abgezockt und ob Du einen Kaufbeleg hast oder nicht, interessiert hinterher niemanden. Warum stellt REWE/LIDL diesem Geschäftsmodell die Bühne und nicht die Stirn? Ich lasse in der Zukunft lieber gleich, die 30 Euro in einem anderen Markt.

    Antwort auf Kulanzanfrage:

    Sehr geehrte Kundin,
    sehr geehrter Kunde,

    beigefügtem Dokument entnehmen Sie bitte unsere Rückantwort zu dem von Ihnen übermittelten Anliegen.

    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
    Ihr PARK & CONTROL Service Team
    Park & Control PAC GmbH

    Das beigefügte Dokument:

    Park- bzw. Benutzungsverstoß auf der Parkierungsanlage Lindenhofstraße 91, 68163 Mannheim vom REWE Verstoßzeit: 12:20 Uhr, angebracht am KFZ: MA ………. , Mitteilung vom ……………. Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für die Übersendung Ihrer Kulanzanfrage. Es tut uns leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihren Antrag auf Kulanz ablehnen. Auf der von Ihnen genutzten Parkfläche sind ausreichend Möglichkeiten vorhanden, unsere geltenden Richtlinien (AGB) einzusehen und dementsprechend zu handeln. Der geahndete Parkverstoß wurde zweifellos begangen, demnach werden wir Ihrem Kulanzantrag – wie bereits mitgeteilt – nicht nachkommen.

    1. @Tobi

      Bin auch aus Mannheim und habe am 20.3. auf dem gleichen Parkplatz ein “Knöllchen” erhalten.

      Darf ich fragen, hast du oben oder unten in der Tiefgarage geparkt?
      Hast du die Anfrage online gestellt oder das Formular aus dem Laden ausgefüllt und per Post verschickt?

    2. Die gleiche passiert bei mir. Hast du vielleicht bei lidl auch beschwert?
      Das ist ja total verrückt ich habe einkau Wert €130 gemacht das was wirklich großes einkauf. Musste eigentlich bei lidl den strafzettel stornieren. Ich habe da geschrieben und angefragt aber wie immer kein Rückmeldung! Musste bezahlen!

  53. Weil man also selbst zu blöd ist, ein Schild zu lesen, macht man den Vertragspartner dafür verantwortlich? “Kaputte-Welt”…

    1. Hallo TheMentalist,
      es geht ja nicht darum, dass man jemand anderen verantwortlich macht. Sondern darum, dass die Hinweisschilder ABSICHTLICH so klein wie möglich gehalten werden und das Geschäftsmodell von Park & Control auf gezielter Abzocke aufbaut.

    2. … weil man also selbst zu blöd ist zu erkennen, dass solches Geschäftsgebahren auf den Müllhaufen der Geschichte gehört, muss ich hier so selten dämliche Kommentare lesen … manche Menschen sind so s.c.h.e.i.s.s.e. drauf, man kann es kaum glauben …

  54. Haben grad einen ärgerlichen Fall: Ticket trotz gültiger Parkscheibe (elektronisch) in München-Trudering bekommen. Kontaktformular funktioniert natürlich nicht, dann per Mail hin und her, zuletzt telefonisch, aber hier halbwegs faire Gespräche gehabt.
    Tipp an alle: man kann die Beweisfotos unter https://ticket.park-control.de/ einsehen.
    Bei uns sah man die Parkscheibe, aber in einem so blöden Winkel mit Sonnenlicht fotografiert, dass die Uhrzeit nicht sichtbar ist. Ich habe eine Minute gebraucht, dem Telefonisten klar zu machen, wo auf dem Bild unsere Parkscheibe zu finden ist (rechts über der Feinstaubplakette). Auf Grund des Verwurfes der nicht-sichtbaren Zeit ist mir dann der Kragen geplatzt (hab mich gleich danach entschuldigt), da es das Unvermögen des Parkraumwächters ist und hier mangelhafte Beweisfotos gemacht wurden. Fall wird nun intern besprochen …

    1. Danke für den Tip,
      habe mir meine Beweisfotos runtergeladen.
      Ich hatte auch online Widerspruch gegen die Vertragstrafe von 30€ eingelegt,
      jedoch keine Bestätigungsmail.erhalten.

  55. Habe mich am selben Tag gemeldet! Bestätigungsmail habe ich ebenfalls erhalten.
    Dachte es wäre erledigt da sich keiner mehr gemeldet hat.

    Und nach knapp 8 Monaten Rechnung mit Mahnung erhalten!

    Weiß jemand ob oder wann Ansprüche verjähren?

  56. Großartiger Artikel. 1000 Dank für die ausführliche Darstellung.
    Es hat mir unglaublich geholfen (bei ca. 10 Tickets von PC)!
    VG
    MT

  57. Hinweis zu dem Link mit den Beweisfotos.
    Man kommt da nur rein, wenn man zustimmt das das protokolliert und gegen einen verwendet werden kann !
    Mich hat es vor ein paar Tagen beim Netto erwischt.
    Trotz nachgewiesen Einkauf und Parkzeit weniger als 15 Minuten.
    Meine Reaktion ist erstmal: Dann geh doch nicht mehr zu Netto.
    Habe Netto deswegen auch kontaktiert und um Stellungnahme gebeten.
    Aber wie zu erwarten bisher keine Antwort.

    Bert

    1. Ja, das stimmt mit der Protokollierung. Dies wird bei dem genannten Link auch unten in der längeren Checkbox so dargestellt.

      Bei uns war es aber so, dass ich bereits in längerem Austausch mit denen stand, Mails hin und her gesandt wurden, mir aber am Anfang immer das Beweisfoto verwehrt worden ist. Mit diesem Link konnte ich dann viel besser argumentieren! Und letztlich … sie haben die “Strafe” (oder wie man es nennt) zurückgenommen!

  58. Vorletze Woche ich hab auch meine erste gelbe Strafzettel bekommen, obwohl ich habe meine Kassenbon, 7 Minuten alt. Stornieren über P&C Seite hat mir auch nicht geklappt, und ich musste zahlen 30 Euro. Bis heute ich hab überwiesen ca. 18 Euro mit 20 Überweisungen, innerhalb 1 Woche, und der Rest von 12 Euro wird später gesendet. Im zettel stand das ich beim überweisen, als Verwendungszweck muss eintragen Vorgangsnummer und Kennzeichen von das Auto, aber hoffe ich das ist kein Pflichtfeld, und vielleicht die letzte 7-10 Überweisungen ich kann zufällig alle mit Fehler ausfüllen.

    1. Einfach genial! Zahlungswillig, aber innerhalb von 10 Tagen mit 10 Überweisungen 1,53 + 2,43, + 3,01 + 2,99
      usw. ergeben dann am 10. Tag auch 30 € einfach super geil!!!! Da ist die Buchhaltung von P & C wenigstens beschäftigt, damit die 30 € sich für die geleistete Buchhaltungsarbeit lohnt.

  59. Hallo,
    soeben habe auch ich ein Schreiben von Park&Control erhalten. So sehr ich mich auch darüber ärgere, werde ich wohl zahlen. Ich war am besagten Tag auf der Durchreise und habe mir im fremden Supermarkt noch schnell Wasser geholt. Dauerte keine fünf Minuten. Da stand der Parkraumwächter schon an meinem Auto und fotografierte fleißig. In meiner Dummheit bat ich ihn auch noch ein Auge zuzudrücken, da ich Ortsfremd war und die Hinweisschilder zwischen den ganzen Werbeplakaten nicht wahr genommen hatte. Einen “Strafzettel” habe ich von dem tüchtigen Mitarbeiter nicht bekommen. Als ich zwei Monate lang nichts mehr gehört hatte, glaubte ich die Sache wäre erledigt. Bis mir heute das Schreiben ins Haus flatterte!
    Passiert mir nie wieder! Künftig schaue ich genau hin, wo ich einkaufe! Denn noch mehr als die Vertragsstrafe ärgert mich das Verhalten der Supermärkte.

  60. Hallo
    Ich wurde gerade 7 min vor dem Ablauf von 1St Parkzeit bestraft. Ich habe alles fotografiert (Scheibe, der lauft ab nur am 11:40, direkt neben Scheibe der Strafzettel, der wurde schon am 10:34 gedruckt, vor dem Ablauf. Ich kann mit Fotos beweisen, dass ich die 1 St gar nicht übertreten habe. Dass kann ich auch beweisen, dass Auto direkt 6 Min nach der Ablauf schon in anderer Sreasse in anderer Parkpkatz steht. Das meint, es ist unmöglich, das Auto bei Ablauf noch da war. Ich habe schon um 10:40 Parkpkatz verlassen. Kamera sieht.
    Ich zeige diese Firma bei Polizei an.
    Sue

    1. Update.
      Park Kontroller lügt. Hat dort an Leute behauptet, dass ich gar keine Parkscheibe hatte. Trotzdem, er hat es selbst Fotografiert und Park Firma hat diese Foto in System. Wir haben ihm abgewartet, zu fragen, warum er lügt, mir beleidigt hat.
      Er hat wieder gelügt. Hat gesagt, nicht er hat mir bestraft. Trotzdem, geschaft mitarbeiter könnten ihm erkennen, er war dabei auch 1 St früher.
      Ich habe Wieder Firma angerufen, zu melden, dass ihre Mitarbeiter Lügt. Firma war total unfreundlich, 4 verschiedene Mitarbeiter haben Telefon immer aufgehängt, jedesmal ich wollte erkundigen, wie könnte ich der Name dieser Park Kontroller nachfragen. Nur die funfte hat mir endlich ein email adresse gegeben, nachdem ich habe böse mitgeteilt, dass wenn sie mir nicht helfen, und den Telefon wieder aufangen, ich zeige nicht nur diese Mann an, aber die ganze Fiema auch, bei Polizei.
      Sie sind arrogant. Ich vermute diese mussbrauche sind bei diser Firma generell. Nicht nur einzelfälle. Ganze Firma zeige ich an.

  61. Hallo Gisi, das ist mir auch gerade passiert – in Bremen – wie hast du da argumentiert? Habe ich noch nie gehört solch einen Mist …. Parksensor . Die Autos rechts und links von mir hatten keinen “Gelben Zettel” und nirgends wird darauf hingewiesen. Ich freue mich über einen Info von dir.

    LG Kirste

  62. Hallo,Kirsten, bei mir auch in Bremen hat passiert gleiche Scheisse wie bei dir, hab ich gleich Widerspruch gelegt, aber hab ich Gefül, dass ich kriege kein Antwort, und mache ich so wie oben Antanas geschrieben hat

    ” Bis heute ich hab überwiesen ca. 18 Euro mit 20 Überweisungen, innerhalb 1 Woche, und der Rest von 12 Euro wird später gesendet. Im zettel stand das ich beim überweisen, als Verwendungszweck muss eintragen Vorgangsnummer und Kennzeichen von das Auto, aber hoffe ich das ist kein Pflichtfeld, und vielleicht die letzte 7-10 Überweisungen ich kann zufällig alle mit Fehler ausfüllen.”
    Wichtig ist, das man zuhause Überweisung hat wo steht das 30 Euro auf Obengenannte Konto gegangen sind, und wie viel Überweisungen war 20 oder 30 ist unwichtig. Die Summe in Überweisung muss nicht rund sein, und nicht in einen tag ganze Summe muss geschickt werden. 10 st. in summe 12 Euro wird gesendet von Berlin und die Quittungen werden gleich zu mir geschickt. Die Abzocker werden viele arbeiten um meine Straffe zusammen finden

  63. Hallo,Kirsten, bei mir auch in Bremen hat passiert gleiche Scheisse wie bei dir, hab ich gleich Widerspruch gelegt, aber hab ich Gefühl, dass ich kriege kein Antwort, und mache ich so wie oben Antanas geschrieben hat

    ” Bis heute ich hab überwiesen ca. 18 Euro mit 20 Überweisungen, innerhalb 1 Woche, und der Rest von 12 Euro wird später gesendet. Im zettel stand das ich beim überweisen, als Verwendungszweck muss eintragen Vorgangsnummer und Kennzeichen von das Auto, aber hoffe ich das ist kein Pflichtfeld, und vielleicht die letzte 7-10 Überweisungen ich kann zufällig alle mit Fehler ausfüllen.”
    Wichtig ist, das man zuhause Überweisung hat wo steht das 30 Euro auf Obengenannte Konto gegangen sind, und wie viel Überweisungen war 20 oder 30 ist unwichtig. Die Summe in Überweisung muss nicht rund sein, und nicht in einen tag ganze Summe muss geschickt werden. 10 st. in summe 12 Euro wird gesendet von Berlin und die Quittungen werden gleich zu mir geschickt. Die Abzocker werden viele arbeiten um meine Straffe zusammen finden.

  64. Moin,
    mich hatte es am 18.12. erwischt.
    War 20min im Lidl und hatte dann ein Parkverstoß an der Scheibe. Beim herausfahren bemerkte ich, das der Parksensor fehlte. Diesen fand ich 2 Tage später umgedreht auf einer anderen Parkfläche liegen.
    Da umgedreht nimmt der Sensor einen Dauerparker war.
    Habe alles fotografiert und auch dokumentiert, habe sogar Google – Zeitverlauf angehängt.
    Kein Erfolg des Widerspruchs bei P&C.
    Die gehen nicht mal auf meine Schreiben ein.
    Erzählen mir dann von falsch eingestellter Parkscheibe, hatte allerdings keine an der Scheibe liegen, da Sensorüberwachung.
    Habe nun den Lidl – Kundenservice hinzugezogen. Mal sehen wie es weiter geht.
    Nächster Schritt ist der Anwalt.

  65. Hallo in die Runde der Betroffenen,
    auch ich habe nach vielmonatiger Verzögerung Post von besagter Inkasso-Fa. TeschInkasso und nach meinem wiederholten Widerspruch von einem dubiosen Anwalt Giesen erhalten. Die von mir geschilderte Sachlage (Parkscheide lag nach meiner Rückkehr von einem zehnminütigen Einkauf vor dem Beifahrersitz, da die von mir betreute gehbehinderte, auf einen Rollator angewiesene Rentnerin die vor dem Beifahrersitz hinter der Frontscheibe positionierte Parkscheibe scheinbar versehentlich beim Aussteigen bzw. Abstützen heruntergerissen hatte) wurde ignoriert. Bei etwas gutem Willen seitens des Kontrolleurs hätte dieser die Parkscheibe aber vor dem Beifahrersitz liegen sehen können. Kann mir nun jemand aus eigener Erfahrung und/oder mit fundierten Rechtskenntnisen ausgestattet raten, ob ich es auf ein gerichtliches Mahnverfahren und spätere gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen sollte? Hat jemand Erfahrungen, wie sich die Gegnerseite in einem solchen Fall bei hartnäckiger Weigerung zu zahlen verhält? Vielen Dank im Voraus!

  66. Hallo
    Jetzt hat es mich auch erwischt. Habe mit einem Car2go Auto auf einem Supermarktparkplatz geparkt. Ich habe leider keine Parkscheibe vorne hingelegt. Als ich wiederkam war das Fahrzeug schon weg. Muss ich jetzt wirklich Mahngebühren bezahlen, obwohl ich keinerlei Ahnung hatte das ich verwarnt wurde.
    Mfg

  67. Mein Fall: Als Ortsfremder habe ich für die Zeit meines Sparkassenbesuches auf einem entsprechend gekennzeichneten (für Kunden der Sparkasse) Parkplatz in Bremen -Lesum gestanden und lt. Uhrzeit auf dem Ticket bereits kurz nach meiner Ankunft einen Strafzettel erhalten, da ich keine Parkscheibe ausgelegt hatte. Dass dies erforderlich ist, habe ich tatsächlich bei der Einfahrt auf den Parkplatz aufgrund der hinlänglich bekannten Problematik mit den kleingedruckten Hinweisen übersehen. Kenntnis erlangt habe ich von dem Ganzen jedoch erst fast einen Monat später nach postalischer Zustellung des Vorwurfes des “Benutzungsverstoßes” mit den entsprechenden Aufschlägen, also insgesamt EUR 39,35. Zwar ist auf den bei PAC einsehbaren Beweisfotos zu sehen, dass ein gelber Zettel unter meinem Scheibenwischer klemmt, jedoch war dieser bei meiner Rückkehr zum Fahrzeug nicht vorhanden, weswegen ich auch nicht früher reagieren konnte. Nach dem Lesen der hier eingestellten Kommentare halte ich es für nicht ganz abwegig, dass der Parkkontrolleur diesen Zettel nach Erstellen des Fotos gleich wieder weggenommen hat, um eine Zusatzforderung zu generieren. Selbstverständlich kann ich den Besuch bei der Sparkasse nachweisen, was aber offensichtlich auch in den meisten Fällen nicht zu einer Rücknahme führt. Insofern werde ich wahrscheinlich den Tipp von Jane Summers verfolgen und die Sache einfach aussitzen, d.h. jegliche Schreiben ignorieren.

  68. Habe heute 06.04.21 eine Rechnung über Vertragsstrafe mit Gebühren über 39,35 Euro erhalten.
    Für einen Verstoß am 16.02.21.
    Hatte die Parkscheibe vergessen.
    An meinem Fahrzeug war keinerlei Mitteilung.
    Eine Mahnung habe ich auch nicht erhalten.
    Das hat wohl Methode bei der Firma, um nochmal extra Gebühren abzuzocken.

    1. Abgesehen von der sog. “Vertragsstrafe” sind die Gebühren für Halterfeststellung und Mahnung grundsätzlich gesetzeswidrig.
      Die dürfen grundsätzlich nicht erhoben werden.

      Jedes Mal 9,35 € zusätzlich widerrechtlich abkassiert.

      Das ist auf jeden Fall und in jedem einzelnen Fall rechtswidrig.
      Sie versuchen es aber wider besseres Wissen ohne Unterlass bei allen immer wieder und behaupten ständig, damit im Recht zu sein.
      Wenn ich daran denke, wie viele den ganzen Sermon widerspruchlos bezahlen.
      Es muss doch irgendwie möglich sein, solchen Typen endlich das schmutzige Handwerk zu legen.
      Eine saftige Strafanzeige ……..

  69. Mein Schreiben an die Beutelschneider:

    Betr:.Vorgangsnummer XXXYZZ

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen o. a. Vorgangsnummer und der daraus resultierenden Zahlungsaufforderung lege ich hiermit formgerecht Widerspruch ein.

    Begründung:

    – Dass der Kundenparkplatz der Firma Netto bewirtschaftet wird, ist nicht erkennbar, da das entsprechende Schild neben der Einfahrt, vor bzw. außerhalb des eigentlichen Parkplatzes liegt und durch einen großen Mast beim Einfahren völlig (sic!) verdeckt ist.

    – In welcher Stadt sich die angegebene “Parkierungsanlage” befindet, geht zudem aus Ihrem Schreiben nirgends hervor.
    Daher ist es durchaus zweifelhaft, dass es sich um einen Düsseldorfer Parkplatz handelt.

    – Ihre Behauptung, dass ein entsprechender Hinweis auf den Parkplatz “gut sichtbar auf den Schildern auf dem Grundstück angebracht” ist, entspricht nicht der Realität und ist daher frei erfunden.

    – Entsprechende Fotos, die dies deutlich belegen, habe ich nach Erhalt o.a. am nächsten Tag erstellt. Diese liegen vor.

    – Es findet sich auf dem Parkplatz an keiner Stelle ein weiterer Hinweis zur Benutzung einer Parkscheibe bzw. einer Höchstparkdauer.

    – Da es außer dem verdeckten Hinweisschild keinen weiteren Hinweis auf Parkscheibe und/oder Höchstparkdauer gibt, ist darin zweifelsfrei eine Absicht zu unterstellen, dass der/die Benutzer*in des Parkplatzes dies nicht erkennen soll, um sie/ihn entsprechend abkassieren zu können.

    – Es handelt sich daher hierbei nicht um eine ordnungsgemäße, seriöse Parkplatzbewirtschaftung, sondern grundsätzlich um einen unseriösen Versuch, Benutzer*innen des Parkplatzes exorbitant zur Kasse zu bitten.

    – Allein dies Verhalten verstößt grundsätzlich gegen jegliche seriöse Gepflogenheiten, gegen Treu und Glauben und gegen die guten Sitten.

    – Warum sollte ich während meines Einkaufs keine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe meines Fahrzeugs legen, wenn mir dies deutlich und gut sichtbar mitgeteilt wird (rhet.).
    Doch wohl sicher nicht, um mir bewusst Ärger einzuhandeln.

    – Mein Fahrzeug wurde ausschließlich während eines Einkaufs geparkt, was sich aufgrund des Kassenzettels bzw. der Bankabbuchung ebenfalls zweifelsfrei belegen lässt.

    – Die Kasse wurde lt. vorliegendem Beleg am 19.3.2021 um 13:06 Uhr verlassen, was lediglich um max. 1:58 min zu dem mir vorgehaltenen sog. “Parkverstoß” differiert, quasi also als mehr oder weniger gleichzeitig zu bezeichnen ist.

    – Dass ich mich in den max. 2 Minuten davor und in dem davor liegenden Zeitraum nicht irgendwo in der Umgebung außerhalb dieser Örtlichkeit aufgehalten habe, sondern auf dem Weg zu meinem Fahrzeug, ergibt sich aus einem größeren Einkauf über 62,44 € mit Getränken, Leergutabgabe, Warten an der Kasse und Einpacken in den Einkaufswagen und anschließendem Zahlungsvorgang von selbst.

    – Und genau während des Endes der Einkaufs-Zeit wird mir ein “Parkverstoß” von einer einzigen Sekunde, nämlich um 13:07:58 Uhr vorgehalten.

    – Daraus ergibt sich des weiteren die Frage, ob auf einem, wie auch immer gearteten, Parkplatz ein “Parkverstoß” innerhalb/von einer Sekunde überhaupt möglich bzw. juristisch relevant und justiziabel sein kann.

    – Lt. § 12 StVO ist “Parken das Verlassen des Fahrzeugs von länger als 3 Minuten”.
    Ein “Parkverstoß” von 1 Sekunde auf einem Parkplatz ist daher vollkommen absurd.

    – Dabei ist es schon allein technisch unmöglich, nach dem Abstellen des Fahrzeugs während einer Sekunde, eine Parkscheibe aus dem Handschuhfach o.ä. zu greifen, diese einzustellen und anschließend sichtbar zu positionieren.
    Auch daher ist ein “Parkverstoß” von einer Sekunde an und für sich nicht allein ein juristisches Unding.

    – Es wird überdies nicht einmal die geringste Karenzzeit, wie sonst auch lt. StVO gesetzlich überall geboten, gewährt.

    – Allein daher ist jede Forderung Ihrerseits diesbezüglich als irrelevant zu bezeichnen.

    – Auch die Höhe Ihrer sog. “Vertragsstrafe” über 30,- € entspricht in keiner Weise dem maximal möglichen Doppelten eines ortsüblichen Parkverstoßes und schon überhaupt nicht, da ein “Parkverstoß” über eine Sekunde bzw. max. 1:58 Minuten grundsätzlich nicht geahndet wird. Das Doppelte von Nichts hiervon bleibt also bei Nichts.

    – Dass Sie überdies weder “Halterermittlung” noch “Mahngebühr” in Rechnung stellen dürfen, wissen Sie selbst. Dass Sie es dennoch widerrechtlich versuchen, spricht ebenfalls nicht für ein seriöses Geschäftsgebaren. Daher entbehren die in Ihrem Schreiben hierzu gesetzten Fristen und Inhalte ebenfalls jeglicher Relevanz.

    – Unabhängig von der Irrelevanz der seinerzeitigen Kenntnisnahme eines vorgeblich befestigten Hinweises des sog. “Parkverstoßes”, ist diese lt. Ihrem Foto derart lose – möglicherweise auch lediglich für die Erstellung des Bildes – hastig angelehnt, dass diese bei der geringsten Berührung abfallen dürfte.
    Beim Beladen des Fahrzeugs über die Heckklappe und die Seitentüre mit Getränkekisten und einem umfangreichen Einkauf dürfte ein in dieser Art unbefestigter Zettel allein schon beim Türenschlagen und dem Wackeln des Fahrzeugs sich in die Gegend verflüchtigt haben.

    – Die nahezu identische Zeitgleichheit mit dem Kassenzettel und den Fotos
    legt die Vermutung nahe, dass der Zettel deshalb so nachlässig befestigt wurde, weil Ihr Park-&-Control-Mitarbeiter mich kommen sah und sich daher rasch aus dem Staub machte.

    – Zwischenzeitlich erinnerte ich mich an eine Person, die sich zum in Rede stehenden Zeitpunkt mit einem Klemmbrett bewaffnet auf dem Parkgelände herumtrieb. Ich hielt diese für einen Zeitschriften- oder sonstigen Werber und schenkte ihm daher demonstrativ keine Beachtung, in der Hoffnung, nicht angesprochen zu werden.
    Dass es sich dabei mit ziemlicher Sicherheit um den Mitarbeiter Ihres Hauses handelte, wurde mir erst klar, als ich Ihr obiges Schreiben erhielt.
    Dieser Mensch oder falls es ein anderer war, hatte also die Aufgabe, die Parkvorgänge auf einem winzigen Parkplatz, auf dem maximal 5-7 Fahrzeuge Platz finden, die ganze Zeit über zu kontrollieren und sah sich dennoch ganz bewusst nicht in der Lage, obwohl er mich, mit meinem Einkauf, beim Parken, Einladen voll und zwar zeitgleich und direkt daneben stehend beobachtet hat, den korrekten Einkauf und den Ladevorgang als solchen zweifelsfrei zu erkennen?

    Stattdessen soll mir auf diese, gleich in mehrfacher Hinsicht unanständige Weise, das Geld aus der Tasche gezogen werden.

    – Ich behalte mir überdies wegen der mir zwischenzeitlich entstandenen Kosten für die Fotos, dieses Schreiben etc. zivilrechtliche, als auch strafrechtliche wegen versuchten Betrugs, Nötigung u.a. ausdrücklich vor.

    Außerdem gebe ich in jedem Fall diesen Vorfall sowohl der Geschäftsführung Zentrale der Firma Netto in Maxhütte-Haidhof, als auch der Leitung der Filiale in Düsseldorf zur Kenntnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Inhaltlich gingen die Burschen von P & C erwartungsgemäß mit keinem Wort auf meinen Widerspruch ein und schickten folgendes Formschreiben:

    Park- bzw. Benutzungsverstoß auf der Parkierungsanlage Gladbacher Str. 53 40219 Düsseldorf

    Verstoßzeit: 13:07:58 Uhr, angebracht am KFZ: D FR 300, Mitteilung vom 19.03.2021

    Sehr geehrter Herr Eilig,

    wir danken Ihnen für die Nachricht und nehmen dazu wie folgt Stellung:

    In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sorgen wir für die Einhaltung der jeweiligen Parkvorschriften auf dem Kundenparkplatz Gladbacher Str. 53

    Auf diesem privaten Grund und Boden gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind gut sichtbar auf Schildern an den jeweiligen Zufahrten angebracht. Über den Kontrollplatz verteilt wird nochmals darauf hingewiesen. In den AGB wird darauf hingewiesen, dass die Parkberechtigung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, denn nur so ist für den Grundstückseigentümer bzw. Park & Control PAC GmbH eine Kontrolle der Parkberechtigung überhaupt möglich.

    Die geltende Parkordnung (AGB) entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort, da diese individuell für den Standort gilt.

    Auf dem Parkplatz Gladbacher Str. 53 kann nur mit ausgelegter Parkscheibe kostenfrei geparkt werden. Nach Überprüfung der Sachlage konnten wir bei der Kontrolle am 19.03.2021 um 13:07:58 Uhr in dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen D FR 300, feststellen, dass keine Parkscheibe ausgelegt war.

    Gemäß der Beweisbilder wurde die Zahlungsaufforderung ordnungsgemäß unter dem Scheibenwischer angebracht. Es liegt nicht in unserer Risikosphäre, sofern diese entwendet wird.

    Die Zahlungsaufforderung, welche am Tag des Verstoßes gut sichtbar am Fahrzeug angebracht wurde, ist mit einer Rechnung gleichzusetzen. Sämtliche Details können dieser entnommen werden. Die Zahlungsaufforderung erfüllt die Anforderungen für Rechnungen über Kleinbeträge gemäß § 33 UStDV. Eine gesonderte Rechnung ist daher nicht notwendig.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die geltend gemachten Mahn- als auch Halterermittlungskosten aus dem Gesichtspunkt des Verzuges zu tragen sind, da die Zahlungsfrist laut Zahlungsaufforderung fruchtlos verstrichen ist.

    Unter nachfolgendem Link haben Sie die Möglichkeit das Beweismaterial einzusehen:

    https://ticket.park-control.de

    Der Einkauf bei ansässigen Geschäften ersetzt nicht das Auslegen der Parkberechtigung, da ohne Parkerlaubnis die Höchstparkdauer nicht kontrolliert werden kann.

    Auf die Möglichkeit von Vertragsstrafen wird bei Einfahrt auf die von uns betriebenen Parkplätze in unseren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) deutlich hingewiesen. Die Kenntnisnahme ist Ihnen bei der Auffahrt auf den Parkplatz möglich und zumutbar. Von den ausgehängten AGB dann tatsächlich Kenntnis zu nehmen, also diese zu lesen, liegt jeweils in der Entscheidung des Benutzers. Eine Gültigkeit entfalten diese dennoch.

    Die Möglichkeit, dass Sie sie lesen konnten und den Parkplatz daraufhin genutzt haben, ist für die Anerkennung der AGB und der darin enthaltenen Möglichkeit der Verhängung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung ausreichend.

    Nach § 305 (2) BGB ist es nicht erforderlich, dass der Vertragstext in einer Form abgedruckt ist, die es dem Nutzer ermöglicht, diese im Vorbeifahren und “auf einem Blick” zu erfassen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 27.10.2015 – 1 S 53/15).

    Sie führen in Ihrem Schreiben auf, dass Sie mit der Höhe der Vertragsstrafe nicht einverstanden sind.

    Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kosten einer Bewirtschaftung von öffentlichem und privatem Parkraum theoretisch ähnlich sind, diese jedoch im öffentlichen Parkraum von öffentlichen Trägern und somit durch Steuergelder finanziert wird. Ungeachtet dessen, kann der Grundstückseigentümer frei darüber verfügen, in welcher Höhe er die Vertragsstrafe ansetzt, bei einem Verstoß gegen seine Regeln. Die Höhe der Vertragsstrafe ist rechtlich und richterlich geprüft und als zulässig bestätigt.

    Mit der Vertragsstrafe aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages wird nicht von einer öffentlichen Verordnung ‘abgewichen‘, es handelt sich hier um unterschiedliche Rechtsgebiete. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat nur die Funktion, in bestimmten Fällen Normen des dispositiven Rechts, d.h. des Rechts, das vertraglich abgeändert werden kann, einer Änderung durch AGB zu entziehen (Palandt, BGB, 14. Aufl. 2014, § 307, Rn. 29). Das Öffentliche Recht gehört nicht dazu.

    Auch ansonsten stellt der Betrag keine unangemessene Benachteiligung dar, sondern bewegt sich unter Berücksichtigung der Interessen der Park & Control PAC GmbH im zulässigen Rahmen. Die Vertragsstrafe muss eine gewisse Höhe haben, um zur Abschreckung vor der Verletzung der Parkregeln geeignet zu sein (vgl. auch AG Brandenburg, 26.09.2016 – 31 C 70/15), sie wird zudem auf einen Maximalbetrag begrenzt.

    Wir bedauern die Umstände, die zu diesem Parkverstoß führten. Wir sind wirklich sehr bemüht und prüfen jeden widersprochenen Vorgang mit Sensibilität und der nötigen Sorgfalt. Jedoch müssen wir in diesem Fall auch klar erkennen, dass gegen die geltenden Parkvorschriften verstoßen wurde. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Kontrolle für das abgestellte Fahrzeug sorgsam erfüllen.

    Wir bitten Sie deshalb, die fällige Gesamt-Forderung in Höhe von 39,36 € bis spätestens eingehend zum 03.05.2021 auf das nachfolgend genannte Bankkonto, unter Angaben der Vorgangsnummer und des Kfz-Kennzeichens im Verwendungszweck, zu bezahlen:

    Zahlungsinformationen

    Vorgangsnummer/ Verwendungszweck:

    KFZ-Kennzeichen:

    Betrag:

    Empfänger:

    Bankname:

    IBAN:

    BIC:

    31784481

    D FR 300,

    39,36 €

    Park & Control PAC GmbH (KN)

    Deutsche Bank Stuttgart

    DE93600700700143449700

    DEUTDESSXXX

    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

    Ihr Park and Control Service-Team

    E-Mail: kundenservice@park-control.de

    http://www.park-control.de

    Überweisungsinformationen:

    Kontoinhaber: Park & Control PAC GmbH Bank: Deutsche Bank Stuttgart IBAN: DE93600700700143449700 BIC: DEUTDESSXXX Verwendungszweck: 31784481, D GC 700

    _____________________________________________________________________

    Park & Control PAC GmbH

    Geschäftsführer: Andreas Holzhauer, Christopher Gelsdorf

    Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz der Gesellschaft: Filderstadt,

    zuständiges Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 754 274

    Diese E-Mail ist nur für den Empfänger bestimmt, an den sie gerichtet ist und kann vertrauliches, bzw. unter das Berufsgeheimnis fallendes Material enthalten. Jegliche darin enthaltene Ansicht oder Meinungsäußerung ist die des Autors und stellt nicht notwendigerweise die Ansicht oder Meinung der Park & Control dar. Sind Sie nicht der Empfänger, so haben Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten. Jegliche Verwendung, Veröffentlichung, Weiterleitung, Abschrift oder Druck dieser E-Mail ist strengstens untersagt. Weder die Park & Control noch der Absender übernehmen die Haftung für Viren, es obliegt Ihrer Verantwortung, die E-Mail auf Viren zu prüfen.

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    gemäß Art. 13 und Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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    Darüber hinaus werden personenbezogene Daten ggf. auch zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO verarbeitet, z. B. im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Nur dann, wenn es eine Rechtsvorschrift erlaubt oder Sie zuvor Ihre Einwilligung gesondert erteilt haben, erfolgt eine Nutzung Ihrer Daten auch für weitergehende, in der Einwilligung genau bestimmte Zwecke gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

    Welche Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet?

    Wir verarbeiten nur solche Daten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Vertragspartners und der Durchsetzung der Forderung stehen und die zur Wahrung unseres berechtigten Interesses erforderlich sind. Zu diesen personenbezogenen Daten zählen insbesondere Kfz-Kennzeichen, Stammdaten, Adress- und Kontaktdaten vom Fahrzeughalter bzw. Fahrer, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten inkl. Standzeit und -ort, Forderungsdaten, Bankdaten, Zahlungsinformationen. Bis auf das Kfz-Kennzeichen und ggf. direkt erhobene Daten (z.B. Web-Kontaktformular) werden uns alle personenbezogenen Daten im Rahmen einer Halteranfrage vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vom so ermittelten Halter übermittelt.

    An welche Kategorien von Empfängern werden Ihre Daten weitergegeben?

    Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder Ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Zur Ermittlung des Vertragspartners und Abwicklung des Vertrags bedienen wir uns externer Dienstleister. Dies sind z.B. Unternehmen aus den folgenden Kategorien: IT-Support, Entsorgung und Buchhaltung, Beschwerdemanagement sowie ggf. anschließend im Rahmen des Forderungseinzugs im Inkasso. Im Rahmen einer Halteranfrage wird dem KBA u.a. das Kfz-Kennzeichen übermittelt.

    Sofern wir Daten anderen Unternehmen unserer Unternehmensgruppe offenbaren, übermitteln oder Ihnen sonst den Zugriff gewähren, erfolgt dies insbesondere zu administrativen Zwecken als berechtigtes Interesse und darüberhinausgehend auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages.

    Es kann erforderlich sein, dass wir Ihre Daten an Dritte weiterleiten müssen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Eine Übermittlung der Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten) erfolgt nicht und ist nicht geplant.

    Sofern dies zum Einzug der Forderung erforderlich ist, können die Daten an folgende Kategorien von Empfängern weitergegeben werden: Auskunfteien, Dienstleister, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte.

    Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Wir verarbeiten die Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht bzw. wenn der Zweck, für den die Daten erhoben wurden, entfallen ist. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen, um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche zu prüfen, durchzusetzen oder abzuwehren. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht.

    Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?

    Ihnen stehen nach der DSGVO eine Reihe von Rechten zu, die Sie uns gegenüber geltend machen können. Bitte beachten Sie, dass einige dieser Rechte an Voraussetzungen geknüpft sind.

    Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung (Einschränkung der Verarbeitung), Widerspruch bei Datennutzung auf Grund berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, Datenübertragbarkeit an einen Dritten, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart.

    Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgt, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen. Wir verarbeiten diese Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen. Diese müssen Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung muss der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.

    Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilt werden dürfen, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch Dritte zu vermeiden, werden folgende Angaben für eine Prüfung der Berechtigung zur Auskunft zwingend benötigt:

    a)Vor Ablauf der ersten Zahlungsfrist (vor Halteranfrage bei KBA): Vorgangsnummer und Kfz-Kennzeichen;

    b)Nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist zusätzlich: Name, Vorname(n) und aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) sowie ggf. Voranschriften der letzten 6 Monate.

  70. Nachgang:

    Die von P & C angeführten Urteile sind einerseits uralt,
    einmal vom Amtsgericht Brandenburg aus 2016 bzgl. Halterhaftung, wobei dort jemand mindestens 4 Tage lang auf einem P & R Parkplatz parkte.
    https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Brandenburg-a-d-Havel_31-C-7015_Verbotswidriges-Parken-eines-Pkw-durch-einen-Unbekannten-auf-Privatparkplatz-begruendet-Anspruch-auf-Vertragsstrafe-gegen-Fahrzeughalter.news24542.htm#google_vignette

    Auf derselben Seite ein Landgerichtsurteil, Kaiserslautern aus 2015, das die Zahlungspflicht des Fahrzeughalters verwirft.
    https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Kaiserslautern_1-S-5315_Fahrzeughalter-muss-keine-Vertragsstrafe-wegen-verbotswidrigen-Parkens-seines-Pkw-auf-Supermarktparkplatz-durch-andere-Person-zahlen.news24384.htm

    Das Weitere sind juristische Kommentare, ebenfalls nicht gerade das Neueste vom Neuen (2014) und reines Lehrbuch bzw. Studienliteratur – “Möllers
    Juristische Methodenlehre”:

    Wissenschaftliche Artikel zu Palandt, BGB, 14. Aufl. 2014, § 307, Rn. 29
    Juristische Methodenlehre – ‎Möllers – Zitiert von: 74

    Das scheint imho alles überall zusammengesammelt und überaus dürftig und zu sein und hat mit meinem Fall nicht das Geringste zu tun.

  71. Hallo,
    gestern Parkscheibe vergessen, hab dort immer ohne Parkscheibe eingekauft (Parkplatz von Action) oder kurz drüben beim Blumenladen. Hab hier schon einige Sachen durchgelesen welche voll auf meinen Fall zutreffen und will diesem Dubiosen Geldhaien natürlich kein Cent zahlen.
    Ist das mit dem “Tot” Stellen noch aktuell? Was kann denn im schlimmsten Fall passieren wenn irgendeine Firma einfach so ne Forderung aufstellt ?

    Grüße Patrick

    1. Hallo,

      bei mir hat das “tot” stellem jetzt dazu geführt, dass mir ein Mahnbescheid ins Haus geflattert ist. Die Kosten belaufen sich inzwischen auf knapp 200 EUR. Ich habe dem Mahnbescheid widersprochen und werde die Sache auf jeden Fall durchziehen. Der Mahnbescheid kam übrigens von der Skandalrechtsanwältin Monika Mumm im Auftrag von COEO Inkasso (das Internet ist voll mit Meinungen zu dieser Person).
      In meinem speziellen Fall rechne ich mir vor allem deswegen Chancen aus, da auf dem Privatparkplatz der Fa. P & C noch einzelne Stellplätze besonders gekennzeichnet waren mit “P für Kunden der Sparkasse”. Dies erweckt natürlich zusätzlich den Eindruck, dass diese Stellplätze von der Sparkasse angemietet seien auf denen dann als Sparkassenkunde auch kostenlos geparkt werden kann. Was sonst sollte dieses Schild für einen Sinn haben?

  72. Gemäß der Vorlage von ‘Karl Marx’ (weiter oben) habe ich gerade folgende Nachricht an P&C geschickt:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    da sie anscheinend auf die Gültigkeit ihre AGB’s fixiert sind und die (gut sichtbare) Parkscheibe auf dem Fahrersitz nicht anerkennen, bleibt mir anscheinend nur folgendes übrig:
    Ich widerspreche hiermit ausdrücklich dem Vorwurf des Park- bzw. Vertragsverstoßes und der Zahlungsaufforderung unter der Vorgangsnummer xxxxxxxx.
    Sie begründen den unterstellten Parkverstoß mit Ziffer III Absatz 2 und die daraus resultierende Vertragsstrafe mit Ziffer V Absatz 1 Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Parkplatz (AGB).
    Gemäß § 305 BGB, Absatz 2 werden diese AGB allerdings nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Aushang der AGB am Ort des Vertragsabschlusses deutlich sichtbar ist (§ 305 BGB, Absatz 2, Ziffer 1) sowie der anderen Vertragspartei in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschaffen wurde, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 BGB, Absatz 2, Ziffer 2).
    Dies ist am Parkplatz am Wiesenstraße 2-6, Ecke Im Timpen 17 in 45711 Datteln nicht der Fall. Das Hinweisschild mit ihrer AGB befindet sich an der Einfahrt zu Parkplatz und ist somit nur von außerhalb des Parkplatzes einsehbar. Selbst wenn ich mich kurz davor stelle (ich habe das ausprobiert) ist der Text immer noch so klein, das er nahezu unlesbar ist. Aus einem vorbei fahrenden Auto ist das praktisch unmöglich. Ihre weiteren Hinweisschilder auf dem Parkgelände verweisen nur noch auf die AGB’s, ohne darauf hinzuweisen wo diese eingesehen werden können. 
    Aus diesem Grund sind Ihre AGB nicht Teil des Vertrags geworden und somit für die oben genannte Vorgangsnummer nichtig. Folglich ist die ausgestellte Zahlungsaufforderung rechtlich nicht haltbar.
    Ich fordere Sie daher auf, binnen 14 Tagen die o.g. Zahlungsaufforderung zurückzunehmen. Des Weiteren bitte ich Sie mir den Erhalt meines Widerspruchs zu bestätigen.
    Mit freundlichen Grüßen,

  73. Hallo miteinander,
    wie ich gelesen habe, gibt es hier einige Geschädigte durch die Abzocker von Park&Control. Ich arbeite für eine Produktionsfirma aus München und wir planen gerade einen Fernseh-Beitrag zu genau diesem Thema: Abzocke durch private Parküberwachungsanbieter.
    Wir wollen unbedingt die Leute darüber aufklären, was Firmen wie Park&Control abziehen und den Leuten erklären, was sie dagegen tun können.
    Dafür sind wir auf der Suche nach Menschen, die Erfahrungen mit Park&Control gemacht haben und uns vor der Kamera ihre Geschichte erzählen.
    Hätte von euch jemand Lust uns zu helfen?

    Meldet euch gerne per Kommentar, dann können wir Kontakt per Mail oder Telefon herstellen und wir können Näheres besprechen!

    Liebe Grüße aus München
    Marina

    1. Hallo Marina,
      ich kämpfe gerade gegen Park&Control da ich an einem Sensorüberwachten Parkplatz eine Zahlungsaufforderung bekommen habe, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt als der Sensor mich angeblich erfasst hat, nachweislich gar nicht in München war 🙂
      Wenn Du Interesse hast dann bitte um deine Kontaktdaten.
      Gruß
      Sinan

    2. Hallo Marina,

      hier ein Fall aus Wiesbaden, wo es noch etwas derber zugeht: Am Parkplatz ist das Handyparken möglich, welches ich auch genutzt habe, ich HABE also sogar für das Parken regulär bezahlt. Park&Control verzichtet aber wohl großzügig darauf, diese Daten zu kontrollieren, was im Falle eines Nachweises bandenmäßiger Betrug wäre (wird sich nur schwer nachweisen lassen, allerdings bin ich nicht der einzige Fall…).

      Ich habe Park&Control die Sachlage geschildert, KEINEN Nachweis des HandyParkens erbracht (das können die Überwacher nämlich 60 Tage lang selbst!!!) und werde bei AUfrechterhaltung der Forderung ein Strafverfahren wegen versuchten Betrugs einleiten lassen.

      Gerne kannst Du mich kontaktieren, mit meinem Namen ist es kein Problem im Internet, Kontaktdaten zu bekommen 🙂

  74. Nachdem mich diese netteFirma nun auch Erwischt hat( Ich hatte im Stress vergessen für meinen 10 Minütigen Einkauf Die Parkscheibe auszulegen), Werde ich nun folgendes tun:

    Zunächst würde ich die Firma telefonisch kontaktieren. Wahrscheinlich werden sie jedoch keine Kulanz am Telefon zu sagen. Deswegen
    Iwerde ich mich morgen einige Stunden auf diesem Parkplatz Aufhalten, und die Autofahrer ,die dort für ihren Einkauf parken, auf die Eventuell fehlende Parkscheibe hinweisen. Das macht zwar meine 30 Euro nicht wieder wett, aber es gibt mir ein unheimlich gutes Gefühl😁 Diese Abzocker werden dadurch einges weniger an “Einnahmen” an dem Tag haben , als ich dann lächelnd überweisen werde. Ich werde auch eine Leih Parkscheibe dabei haben, Falls jemand seine vergessen sollte. Der Netto hat übrigens nichts mit dieser Bande zu tun .der Parkplatz ist einfach nur zufällig neben dem Netto. Vielleicht ist das ja ein Konzept ,das einige andere Geschädigte auch einmal in ihrer Freizeit in Betracht ziehen,😉

  75. Heute sind wir im 3. Tag der Aktiven Parkraumüberwachungsüberwachung.ja, “wir” !
    Mittlerweile hat sich noch jemand angeschossen. Und es ist herrlich zu sehen, Wie der Überwacher der zahlenden Kundschaft von Netto, abkotzt, und uns schon mehrfach mit Polizei gedroht hat. Ich wollte das ja eigentlich nur um ein paar Stunden an einem einzigen Tag machen. Aber das ist so unfassbar interessant, Und wir haben so viele interessante Gespräche mit den Leuten die dort parken, Dass wir beschlossen haben dass noch ein wenig auszuweiten. Ich habe übrigens vorher auch diese Firma kontaktiert und ihnen mitgeteilt ,was ich machen werde. Meine 30 Euro “Vertragsstrafe”hat park &Control Schätzungsweise schon über 2000 EUR gekostet. Es ist auf jeden Fall ein Bombengeschäftsmodell,was da betrieben wird. Wenn man es nur ohne Gewissen und aus kaufmännischer Sicht betrachtet, müsste man eigentlich den Hut ziehen, vor so viel Geschäftssinn…

  76. In Wiesbaden geparkt, mit Handy bezahlt, alles so maximal vorbildlich wie geht. ParkControl-Wächter überprüft offensichtlich kein HandyParken, noch schlimmer: ParkControl macht dies auch nicht, bevor sie die Rechnungen rausschicken. Wenn sich das in Masse belegen ließe, wäre bereits das ein Hinweis auf bandenmäßigen Betrug, daher fände ich es schnuffig, wenn ich ähnliche Fälle bei mir melden würden.

    Folgende Mail ging heute raus:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben von Ihnen ein Schreiben mit der o.a. Vorgangsnummer erhalten. Angeblich hätte am 02.09.21 ein „Park- bzw. Benutzungsverstoß“ am Parkplatz Salzbachaue, Gartenfeldstraße in 65189 Wiesbaden stattgefunden.

    Zunächst: Fahrer des PKW war Detlev Beutner, gleiche Adresse wie [meine Frau]. Wenn Sie die Sache weiterverfolgen wollen, müssen Sie sich weiter an mich wenden…

    Ansonsten: Der behauptete „Park- bzw. Benutzungsverstoß“ hat nicht stattgefunden, es war via Handy ein Ticket gelöst worden.

    Das Vorliegen eines solchen elektronischen gültigen Parkvorgangs kann sowohl vor Ort als auch 60 Tage im Anschluss durch die kontrollierende Stelle abgefragt werden (das ist mir aus mehreren Verfahren wegen „Verfolgung Unschuldiger“ ggü der Stadt Wiesbaden bekannt, so wie es dadurch inzwischen auch der Staatsanwaltschaft dort hinreichend bekannt ist). Daher ergibt sich auch keine Notwendigkeit, Ihnen Nachweise über das ausgestellte Parkticket zukommen zu lassen. Sie können das immer noch selbst kontrollieren.

    Sie hätten diese Kontrolle allerdings vor dem Versenden Ihrer Forderung auch durchführen müssen, das Unterlassen Ihrer Pflicht begründet keine neuen Nachweispflichten auf meiner Seite; selbst wenn inzwischen 60 Tage vergangen wären – das wäre schlicht Ihr Pech. Bis zu einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung werden Sie von meiner Seite aus daher keine Nachweise erhalten.

    Das Erheben einer geldwerten Forderung unter Behauptung eines Vertragsverstoßes, der – auch für Sie nachweislich – nicht stattgefunden hat, läuft zunächst auf einen Betrugsversuch hinaus.

    Da Betrug Vorsatz erfordert, ist Ihr bisherigen Verhalten noch nicht strafbar, da ich Ihnen das bewusste Ignorieren der Handyparkvorgänge nicht nachweisen kann (allerdings sprechen diverse Einträge im Internet durchaus für ein systematisches Verhalten).
    Sie sind nun allerdings sowohl über die rechtliche als auch über die tatsächliche Lage informiert. Insofern werde ich eine weitere Aufrechterhaltung Ihrer Forderung sofort mit einer entsprechenden Strafanzeige wegen versuchten Betrugs beantworten.

    Bin gespannt, wie das weitergeht. Wenn da noch das kleinste Fitzelchen kommt, wird’s interessant.

    Ansonsten finde ich Peters Ansatz mit der “Parkraumüberwachung-Überwachung” sehr toll und überlege, ob das nicht Schule machen sollte…

  77. Kurze Info. In meinem Fall (Mikroschrift der AGB am Eingang) wurde der Widerspruch mit Verweis auf ein Urteil abgelehnt:
    Nach § 305 (2) BGB ist es nicht erforderlich, dass der Vertragstext in einer Form abgedruckt ist, die es dem Nutzer ermöglicht, diese im Vorbeifahren und “auf einem Blick” zu erfassen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 27.10.2015 – 1 S 53/15).

  78. Parke auf Klinikparkplatz und kann diesen als überwachten wegen verdeckter Schilder (Blätter, Buschwerk, Bäume) nicht erkennen. 3 Minuten nach Verlassen des KFZ klemmt der gelbe Zettel unter dem Scheibenwischer. Er nennt einen anderen Standort als den wirklichen. Lege sofort Widerspruch ein. Der landet nicht bei PaC sondern bei einer Inkassofirma. (Empfangsbestätigung). Nun erhalte ich auf PaC-Papier Textbausteine, die mich auffordern, für das gleichzeitige Parken an zwei weit voneinander liegenden Plätzen zur selben Uhrzeit mit dem selben KFZ eine Forderung zu begleichen. Widerspruch mit dem Hinweis, daß für den einen Ort kein gelber Zettel existiert und der andere Platz niemals befahren wurde. PaC teilt mit, daß sie mir nicht mehr antworten würden. Jetzt kommt die Inkassofirma mit eigenem Briefpapier. Sie mahnt für den falschen Ort und generiert immer weitere Inkassogebühren. Widerspruch, daß es mit dem angemahnten Ort keinen Vertrag geben kann und folglich auch alles weitere nicht. Die zugesandten “Beweisfotos” zeigen einen anderen Parkplatz, ein verwackeltes KFZ-Kennzeichen, eine Windschutzscheibe mit stark gespiegelten Baumästen (aber nicht die Armaturenablage) und den gelben Zettel am Scheibenwischer mit einem Haus im Hintergrund, das es am zu beweisenden Parkplatz nicht gibt. In der Folge dann: Androhung des gerichtlichen Mahnbescheids, Drohung mit enormen Kosten, Vorwurf der versuchten Hinauszögerung und “bloßen” Zahlungsverweigerung, und dann der Hinweis auf die Bemühung der Inkassofirma um eine außergerichtliche “Einigung” unter der Voraussetzung des geforderten Zahlungseingangs plus Kosten… Ich bin fast sprachlos. Jetzt geben sie mir noch ein paar Tage zum bezahlen und falls nicht, dann Entscheidung über weitere Vorgehensweise. Übrigens, die PaC hat die Inkassofirma offensichtlich gewechselt.
    Ich würde gern wissen, wie die Firmen vertraglich verbunden sind. Offenbar ist es so, daß PaC die Daten aus Parkverstößen z.T. initiiert und sammelt und diese dann direkt an die Inkassofirma weiterleitet, bzw. weiterverkauft. Die Inkassofirma generiert dann im eigenen Interesse immer weitere Kosten, die das mürbe gemahnte Opfer dann früher oder später bezahlt, weil es seine Ruhe haben will. Im Fall von Uni-Parkplätzen könnte es durchaus sein, daß Menschen traumatisiert auf derartiges Geschäftsmodell reagieren. Man weiß ja nie genau, wie lange eine Behandlung dauern wird. Denken wir mal an Parkinson- MS.- Nierenpatienten, radiologische Untersuchungen, vieles anderer mehr. Ich kenne Menschen, die haufenweise Parkverstöße wegen gerinstfügiger Überziehung der Parkdauer bezahlt haben. Warum beschrankt PaC diese Plätze nicht und kassiert bei der Rückkehr zum KFZ? Weil es dann keine Gewinne mehr für das verbundene Inkassounternehmen geben würde? Bei Apcoa, der 100% Mutter von PaC geht das doch auch. Ich hoffe mit vielen Betroffenen, daß diese leistungsfreie Geldmacherei bald ein Ende hat.

  79. Heute hat es auch uns erwischt.
    Ankunft 12:30 Uhr Netto Königswiesen Regensburg – Parkscheibe Ordnungsgemäß eingestellt –
    Parkzeit 1 Stunde erlaubt
    Uhrzeit Kassenbon 13:13 Uhr
    Uhrzeit des Strafzettels 13:06 Uhr wegen “FEHLENDER PARKSCHEIBE”
    Einem weiteren Kunden erging es ebenfalls so.
    Anscheinend ist es egal ob du eine Parkscheibe hast oder nicht. Einen Strafzettel bekommst du auf jedenfall.

  80. Parlandt Kommentar zum BGB lesen §307ff.

    Bei AGB geht es um die wirksame Einbeziehung bei “Vertragsschluss” z.B. beim Befahren des Parkplatzes.
    Und ein Schild mit 1cm Schrifthöhe ist vom Wagen aus nicht lesbar. Somit werden AGB auch nicht
    wirksam einbezogen.
    Interessant wird es wenn man sein Fahrzeug ab und zu verleiht, denn der aktuelle Fahrer ist der “Vertragspartner” und nicht der Halter des Wagens.
    Die Klage muss gegen den Fahrer geführt werden, was schwer wird. Man kann im Übrigen vieles mit Nichtwissen bestreiten, sodass die nichts machen Können, denn die tragen die Beweislast.

  81. Habe auch auf einem LIDL-Parkplatz einen Strafzettel wegen eines “Parkverstoßes” über 30,– EUR erhalten.
    Mein “Vergehen”: NICHT millimetergenau über dem Sensor geparkt! Ich habe umgehend einen schriftlichen Widerspruch (per Einschreiben) an Park Control PAC GmbH eingereicht. Gleichzeitig meinen Widerspruch der LIDL-Service-Stelle gemeldet, inkl. den Kassenbon eingereicht. Mein Widerspruch zeigte Erfolg, die Zahlungsaufforderung wurde zurückgezogen. Klar ist, “Wildparken” zu verhindern bedeutet NICHT, zahlende Konsumenten willkürlich mit irgendwelchen “Verstößen” zu behelligen. Daher bei den jeweiligen Märkten, etc. unbedingt zeitnah Widerspruch einlegen!!

  82. Hallo 🙋🏻‍♂️
    diese Abzocker können doch nur den Fahrer belangen, nicht den Halter .
    Also wenn der Fahrer ein Besuch aus dem Ausland (Dubai) ist , dann müssen diese Abzocker an den Fahrer ran. Naja und Dubai oder Katar sind Länder die sich über so etwas kaputt lachen 🤣
    Also Name und Adresse aus diesen Ländern und schon haben diese Abzocker nette Aufgaben 😂😂😂
    Z.B
    Mr Mohamad El Qafir, Baniyas Street/Creek Road, Tower 2,
    Dubai, United Arab Emirates
    VG
    Scheich LMAA

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