Nun hat es auch mich erwischt. Ich parkte auf einem Parkplatz, der von der Firma Park & Control PAC GmbH abgezockt überwacht wird.

Park & Control PAC GmbH ist eine Firma, die von anderen Unternehmen dazu beauftragt wird, Parkplätze zu überwachen. Und wenn jemand vergisst, seine Parkscheibe zu benutzen, erhält derjenige einen “Strafzettel” in Höhe von 30,- €.

In diesem Beitrag werde ich meine Erlebnisse mit Park & Control PAC GmbH schildern. Eins vorweg: Diesen Kampf habe ich noch nicht gewonnen. Jedoch scheint Park & Control PAC GmbH müde geworden zu sein, denn ich habe bereits seit mehreren Monaten nichts mehr von ihnen gehört.

Und vielleicht geben meine Erfahrungen jemandem eine Inspiration im eigenen Widerstand gegen Park & Control PAC GmbH.

Vorgeschichte

Ich stellte mein Auto in Mannheim auf einem Parkplatz, den sich mehrere Geschäfte teilen. Bisher war dieser Parkplatz immer kostenfrei gewesen. So fiel mir das unscheinbare Schild an der Einfahrt zum Parkplatz nicht auf. Das Schild besagte, dass man maximal 2 Stunden mit Parkscheibe parken darf, sonst gibt es eine Strafe von 30,- €. Im Laden selbst war ich nur wenige Minuten zum Einkaufen. Doch auf den von Park & Control PAC GmbH überwachten Parkplätzen lauern die Parkplatzwächter bereits darauf, bei einer vergessenen Parkscheibe sofort einen “Strafzettel” zu verteilen, sobald der Autobesitzer das Fahrzeug verlassen hat. So fand auch ich nach der Rückkehr zum Auto einen gelben Zettel unter dem Scheibenwischer.

Park & Control PAC GmbH Strafzettel

Es geht los

Gleich nachdem ich zu Hause angekommen bin, habe ich über ein Kontaktformular auf der Website von Park & Control PAC GmbH einen Widerspruch und Beschwerde gegen die Forderung von 30,- € Vertragsstrafe eingelegt. Mein Wortlaut war:

Hallo,

ich parkte auf einem Ihrer Parkplätze in Mannheim und habe dafür eine “Vertragsstrafe” erhalten.

Entgegen Ihrer Website waren die angeblich aushängenden AGBs nicht leicht ersichtlich. Es war nicht einmal erkennbar, dass es sich um private Parkplätze gehandelt hat.

Ihre AGBs sind ebenfalls auch nicht auf Ihrer Homepage einsehbar!

Aus diesem Grund bitte ich Sie, mir Ihre AGBs zukommen zu lassen und mir einen Nachweis (mit Foto) von den leicht ersichtlichen und erkennbaren AGBs auf dem besagten Parkplatz in Mannheim zukommen zu lassen.

Andernfalls sehe ich diesen Vorfall als erledigt an.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Darauf erhielt ich eine Antwort von Park & Control PAC GmbH:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.

Leider hat sich, auch nach nochmaliger Überprüfung der Sachlage, für uns kein anderer Sachverhalt ergeben.

Wir sind stets bemüht, alle unsere Kunden gleich fair nach der bestehenden Parkordnung zu behandeln und willkürliche Ausnahmen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Park & Control Service-Team

Mit dieser Antwort war ich jedoch sehr unzufrieden, also schrieb ich erneut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider sind Sie nicht auf meine Kernforderung eingegangen.

Sie haben mir auch mit Ihrer Antwort Ihre AGB nicht zugestellt. Ebenfalls sind Ihre AGB nirgends online einsehbar.

Sie schreiben, dass ich gegen irgendwelche AEB verstoßen haben soll. Auf dem Zettel mit der Überschrift “Parkverstoß” schreiben Sie, dass ich angeblich gegen Ziff. 5 Ihrer AGB verstoßen habe. Dennoch weigern Sie sich, mir sowohl Ihre AGB als auch Ihre AEB zukommen zu lassen.

Ebenfalls möchte ich anfragen, wer der Eigentümer und wer der Betreiber des Parkplatzes ist. In welchem geschäftlichen Verhältnis stehen Sie zu dem Eigentümer und ggf. zum Betreiber des Parkplatzes? Gerne würde ich auch Ihre Genehmigung einsehen, dass Sie auch bevollmächtigt sind, für den Eigentümer eine Überwachung durchführen zu dürfen.

Ich sehe diesen Vorgang aus diesem Grund als gegenstandslos an, solange Sie die angeblichen Vertragsdokumente nicht nachliefern und die Ungereimtheiten aus dem Weg schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Park & Control PAC GmbH antwortete mir erneut mit vorgefertigten Textblöcken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für die Nachricht und nehmen dazu wie folgt Stellung.

In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sorgen wir für die Einhaltung der jeweiligen Parkvorschriften auf dem Kundenparkplatz Neckarauerstraße 126-134, ALDI in Mannheim.

Auf diesem privaten Grund und Boden gelten unsere Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB). Diese AEB sind gut sichtbar auf Schildern an den jeweiligen Zufahrten angebracht.
In den AEB steht, dass die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, denn nur so ist für den Grundstückseigentümer bzw. Park & Control eine Kontrolle der Parkberechtigung überhaupt möglich.

Die geltende Parkordnung entnehmen Sie bitte dieser Beschilderung vor Ort.

Nur mit ausgelegter Parkscheibe kann auf dem Parkplatz in der Neckarauerstraße 126-134, ALDI in Mannheim bis zu 120 Minuten kostenfrei geparkt werden.

Nach Überprüfung der Sachlage konnten wir bei der Kontrolle am xx.xx.2017 12:00:46 Uhr in dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen AB-CD 123 keine Parkscheibe vorfinden.

Wir bedauern die Umstände die zu diesem Parkverstoß führten. Wir sind wirklich sehr bemüht und prüfen jeden widersprochenen Vorgang mit Sensibilität und der nötigen Sorgfalt.
Jedoch müssen wir in Ihrem Fall auch klar erkennen, dass Ihr Fahrzeug ohne Parkscheibe abgestellt und somit gegen die geltenden Parkvorschriften verstoßen wurde.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Kontrolle der Gratisparkzeit für die abgestellten Fahrzeuge sorgsam erfüllen.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, die Vertragsstrafe innerhalb der nächsten 14 Tage unter Angabe der Vorgangsnummer xxxxxxxx zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Park & Control Service-Team

Mit dem letzten Schreiben sendete Park & Control PAC GmbH mir auch ein Foto von den “gut ersichtlichen” AGB:

Bildquelle: Park & Control PAC GmbH
Bildquelle: Park & Control PAC GmbH

Ich weiß nicht, wie es euch geht. Aber anhand dieser Bilder konnte ich immer noch nicht erkennen, was der Inhalt der AGB ist. Ebenfalls hat der Servicemitarbeiter von Park & Control PAC GmbH genannt, dass es wohl zwei Dokumente gibt, auf die es ankommt:

  • AGB: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • AEB: Die allgemeinen Einstellbedingungen

Auch mit der letzten Antwort war mir Park & Control PAC GmbH die Übermittlung der AGB und AEB schuldig geblieben. Auf der Website der Firma kann man diese Dokumente ebenfalls nicht einsehen. Aus meiner Sicht heraus ist hier also kein Vertrag zum Parken zustande gekommen.

Widerstand

Da ich nicht gezahlt habe, ließ Park & Control PAC GmbH nicht locker. Sie ermittelten den Halter des Fahrzeugs, addierten die Kosten für die Halterermittlung und Mahngebühren zu der ursprünglichen Forderung und sendeten einen Brief in wesentlich schärferem Tonfall an mich:

Auf dieses Schreiben habe ich nicht mehr reagiert, da Park & Control PAC GmbH mir auch in diesem Schreiben weder AGB, noch AEB mitteilt. Diese Firma scheint nur darauf bedacht zu sein, unsinnige Forderungen zu erstreiten, ohne auf die Wünsche oder Kritik der Kunden Geschädigten einzugehen.

Runde zwei

Es kam, wie es kommen musste. Park & Control PAC GmbH übergab den Fall an das Inkassobüro Tesch Inkasso Finance GmbH. Nun war es an ihnen, mich weiter zu terrorisieren.

Man muss im Vorfeld wissen, wie ein Inkassobüro funktioniert. Sie “kaufen” Fälle von Firmen ab, in denen die Kunden nicht bezahlt haben. Darauf schlagen sie einen satten Betrag an “Bearbeitungsgebühren” auf, drohen den säumigen Kunden mit grenzwertigen Schreiben und verdienen sich eine goldene Nase.

Park & Control PAC GmbH scheint ein großer Kunde von Tesch Inkasso Finance GmbH zu sein. Man hat bei Tesch Inkasso Finance GmbH sogar ein ganzes Team für die Bearbeitung der Fälle eingerichtet, das unter einer eigenen E-Mail Adresse erreichbar ist.

So erhielt ich von Tesch Inkasso Finance GmbH folgendes Schreiben:

Diesem Schreiben habe ich zeitnah widersprochen. Meine Antwort:

Ganze vier Monate (!) hat sich Tesch Inkasso Finance GmbH mit der Antwort gegeben. Aber auf meine Einwände und Forderungen sind sie wieder einmal nicht eingegangen:

Dieser unglaublich dreiste und unverschämte Tonfall in diesem Schreiben hat mir ziemlich den Kragen platzen lassen. Immerhin waren mir sowohl Park & Control PAC GmbH als auch Tesch Inkasso Finance GmbH noch Unterlagen schuldig. Diesen Einschüchterungsversuch habe ich mit dem folgenden Schreiben gekontert:

Ich war erstaunt, dass Tesch Inkasso Finance GmbH darauf sogar verhältnismäßig zeitnah antwortete. Diesmal haben sie sogar eine Kopie der Inkassovollmacht und eine Kopie der AGB von Park & Control PAC GmbH beigefügt:

Doch auch mit diesem letzten Schrieben sind mir Park & Control PAC GmbH und Tesch Inkasso Finance GmbH das zweite ominöse Dokument (AEB, die Allgemeinen Einstellbedingungen) schuldig geblieben, obwohl sie es in ihrem Schrieben erwähnen.

Dennoch war ich nach dieser langen Zeit des Ärgers wirklich müde geworden und war bereit, das Geld zu überweisen. Sogar inklusive der Mahngebühren und Inkassokosten. Also rief ich am 13.09.2017 bei Tesch Inkasso Finance GmbH an und fragte nach, ob sie mir die AEB doch bitte zukommen lassen könnten. Ich sagte, sobald mir das fehlende Schreiben vorliegt, werde ich den vollen Betrag überweisen. Die Dame am Telefon hat mir daraufhin zugesichert, dass sie mir das fehlende Dokument nachreichen werden. Telefonisch hatte sie mir zugesichert, dass die Frist in ihrem letzten Schreiben aufgeschoben wurde.

Stillstand

Nach meinem letzten Telefonat mit Tesch Inkasso Finance GmbH habe ich nichts mehr von ihnen gehört. Das versprochene Dokument AEB haben sie mir nicht zukommen lassen. Ebenso habe ich bisher auch keine Zahlungen geleistet. Mittlerweile ist diese Angelegenheit jedoch mehr als ein Jahr her, so dass ich langsam wage, die Sache zu den Akten zu legen. Sollte sich Tesch Inkasso Finance GmbH nochmals melden, werde ich diesem Eintrag hier aktualisieren.

Fazit

Zweifelsfrei gibt es eine rechtliche Grundlage für die Eintreibung der Kosten für das Falschparken. Doch im Fall von Park & Control PAC GmbH kann man leicht davon ausgehen, dass betrügerische Absicht dahinter steckt. Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man bedenkt, dass Park & Control PAC GmbH ihre AGB absichtlich superklein an der Einfahrt zu einem Parkplatz aufstellen. Dazu kommt noch, dass weder die AGB, noch die ominösen AEB irgendwo frei einsehbar sind. Ebenfalls gibt es viele Berichte darüber, dass die Parkplatzwächter darauf lauern, dass jemand seine Parkscheibe vergisst. Denn viele berichten, dass sie nur wenige Minuten einkaufen waren und bereits einen Strafzettel an der Scheibe vorfanden.

Ich bin durchaus ein Mensch, der bereit ist, für seine Fehler einzugestehen. Dazu zählt auch, dass man Strafzettel bezahlt. Doch wenn eine Forderung in meinen Augen ungerechtfertigt ist und auch die Rechtfertigung über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht nachgewiesen wird, kann ich eine solche Forderung nicht akzeptieren.

Dieser Beitrag soll keine Rechtsberatung darstellen und auch kein allgemeingültiger Weg bei einer Forderung von Park & Control PAC GmbH sein. Doch ich wollte aufzeigen, dass man sich gegen diese Forderung durchaus auch wehren kann.

Deswegen möchte ich euch bitten, nachzudenken, ob die Forderung, die ihr auf der Windschutzscheibe vorgefunden habt, tatsächlich gerechtfertigt ist. Wenn ihr das nicht so seht, dann verliert nicht den Mut und geht dagegen vor. Wahrscheinlich passiert nicht viel. Und wenn ihr auf eurem Standpunkt beharrt, dann habt auch ihr eine Chance, dass diese Forderung entweder zurückgezogen oder (was wahrscheinlicher ist) fallengelassen wird.

UPDATE

Mittlerweile ist die Frankfurter Rundschau auf diesen Beitrag aufmerksam geworden und hat einen Artikel darüber geschrieben. Ihr könnt den Artikel unter dem folgenden Link: aufrufen: https://www.fr.de/wirtschaft/aldi-lidl-co-wegen-kostenfrei-parken-12442958.html

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Am 17.09.2016 findet in Beuren an der Aach zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr ein Kinder-Flohmarkt statt. Der Veranstalter ist der Elternbeirat des Kindergartens im Ort.

Der Kinder-Flohmarkt wird im Gemeindehaus ausgerichtet. Das befindet sich in der Ortsmitte, direkt hinter dem Rathaus. Man kann dort bequem parken und erreicht somit ziemlich einfach das Gemeindehaus.

Für die Kinder ist neben dem Gemeindehaus ein kleiner Spielplatz, auf dem sich die Kleinen (und Großen) zwischenrein die Zeit vertreiben können.

Die Tischgebühr beträgt 5,- €. Verkäufern, die sich nicht angemeldet haben und spontan vorbei schauen, hilft der Elternbeirat gerne beim Aufstellen und Einrichten des Tisches. Tische sind generell vorhanden und müssen nicht mitgenommen werden.

Als besonderes Extra bietet dieser Kinder-Flohmarkt eine Mädels-Ecke. Hier können die (bereits erwachsenen) Mädchen und Frauen ihre Waren zum Verkauf anbieten.

Das leibliche Wohl wird durch einen Kuchen- und Getränkeverkauf zu günstigen Preisen sichergestellt.

Kinderflohmarkt Beuren an der Aach am 17.09.2016FacebooktwitterFacebooktwitter

Es gibt Momente, da schämt man sich richtig fremd ob der Dummheit anderer Menschen.

Der Dummheit, alles einfach blind zu glauben, ohne die Quellen vorab zu prüfen.

So geschieht es in den letzten Monaten auch unter der Internetseite von “Der Presse Hai”. Hier werden massiv rassistische Meldungen verbreitet, ohne auch nur einen Funken Wahrheitsgehalt.

Ein Impressum hat die Seite natürlich nicht. In der Kategorie “Über uns” steht sogar klipp und klar

es […] ist ALLES erstunken & erlogen

Doch die Meisten Menschen, die die Meldungen lesen, klicken nicht weiter. Sie glauben die rassistischen Lügen und verbreiten sie tausendfach auf Facebook weiter.

Ich frage mich immer, wie dumm solche Menschen sind, die so etwas ohne Quellenangabe glauben. Ein normal denkender Mensch muss so etwas doch als Lüge erkennen. Aber wie moralisch verkommen sind diese Menschen, die eine Lüge eventuell erkennen, diese jedoch aus reiner Bosheit und Rassismus dennoch weiter verbreiten?

“Der Presse Hai” tarnt sich hier, indem er seine Artikel zu Satire erklärt. Doch diese stumpfe Hetze gegen hilfsbedürftige Menschen hat nichts mehr mit Satire zu tun, sondern ist reine Lügenpropaganda von moralisch vollkommen verkommenen Menschen.FacebooktwitterFacebooktwitter

Die Bibel im Christentum schreibt für Frauen ein Kopftuch vor. Das steht im Neuen Testament, erster Korinther, Kapitel 11.

Erster Korinther, Kapitel 11

Nun gibt es politische Bewegungen in Deutschland, die akut darauf pochen, dass das Kopftuch verboten wird. Diese politischen Bewegungen schimpfen sich die Verteidiger des christlichen Abendlandes.

Ich verstehe jedoch nicht, dass diejenigen, die das Kopftuch verbieten wollen, immer zu vergessen scheinen, dass das Kopftuch in der eigenen Religion und Tradition bereits seit einer Ewigkeit Bestand hat. Wenn eine Christin ein Kopftuch trägt, ist es in Ordnung und Zeichen ihrer religiösen Identität. Wenn eine Muslima es trägt, ist es Unterdrückung und muss verboten werden? Ich finde, dass die Rechtspopulisten, die sich heutzutage stark vermehren, großen Nachholbedarf bei dem Thema der eigenen religiösen Traditionen haben.

Quelle: Foto aus “Familienbibel”, ISBN 3-86147-125-6FacebooktwitterFacebooktwitter

Krankenkassen in Deutschland pochen zurzeit stark darauf, dass alle Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten.

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist ein Foto des Versicherten als Sicherheitsmerkmal abgebildet. Neben anderen nicht ausgereiften Sicherheitsaspekten ist gerade das Foto auf der Karte, das viele Versicherten stört. Krankenkassen fordern dieses Foto und informieren die Versicherten leider nur unzureichend über die Möglichkeiten des Verzichts auf das Foto.

Lange Zeit war es nicht möglich, eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ohne Foto zu erhalten. Dies war vom Gesetz her einfach nicht vorgesehen. Diesen Mangel hat man nachträglich behoben, bei Krankenkassen wird jedoch nach wie vor der Eindruck erweckt, dass eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ohne Foto nicht machbar ist.

Die Lösung ist ziemlich einfach: Man muss beim Bezug der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einfach angeben, dass man aus “religiösen Gründen” auf das Foto verzichten möchte. Viele Krankenkassenmitarbeiter sind angewiesen, zu sagen, dass ein Fotoverzicht aus religiösen Gründen nicht möglich ist. Doch hier muss man nur konsequent dranbleiben. So klappt auch eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ohne Foto.FacebooktwitterFacebooktwitter

Vor einiger Zeit erhielten wir wieder einmal Post von der Baugenossenschaft HEGAU eG.

In diesem Schreiben teilte man uns mit, dass wir den Dachboden zu räumen hätten. Man hätte bei den regelmäßig statt findenden Kontrollen im Haus festgestellt, dass der Dachboden in unserem 6-Parteien-Haus mit allerlei Dingen voll gestellt sei. Diese Dinge würden die Entstehung von Feuer bzw. Bränden begünstigen. Aus diesem Grund sollte der Dachboden bis zu einem bestimmten Termin leer geräumt werden. Wenn bis zu diesem festgelegten Termin der Dachboden nicht leer geräumt werde, würde die Baugenossenschaft HEGAU eG auf Kosten der Mieter die Dinge eigenständig vom Dachboden entfernen und entsorgen lassen.

Der Tonfall des Schreibens an sich ließ schon sehr zu Wünschen übrig. Ob die gesetzliche Grundlage überhaupt gegeben ist, dass sich die Baugenossenschaft HEGAU eG am Eigentum anderer eigenmächtig vergehen kann, vermag ich jedoch leider nicht zu sagen. Auch zu erwähnen, dass solche “Kontrollen” regelmäßig durchgeführt werden, grenzt an Hohn, da das die erste solche “Kontrolle” gewesen ist.

Ich muss zugeben, dass der Dachboden nicht im Mietvertrag aufgeführt wird. Dennoch haben sich die Mieter verwundert die Augen gerieben und haben sich natürlich gefragt, was der eigendliche Grund für eine solche Aktion ist. Folgende Theorien haben sich durchgesetzt:

  • Die Baugenossenschaft HEGAU eG hat erkannt, dass für den Dachboden keine Miete gezahlt wird (da nicht im Mietvertrag aufgeführt). Ihre Gier hat sie dazu angetrieben, den Mietern nicht bezahlten Nutzraum streitig zu machen.
  • Wechseln/Neuabschluss der Feuerversicherung. Entweder sind in dieser Versicherung Brände ausgenommen, oder es fand ein Wechsel der Versicherung in einen günstigeren Tarif statt, so dass der Dachboden nun ausgenommen ist.

Auf meine Frage, wie es mit der Feuersicherheit des Dachbodens aussehe, hat man mir schriftlich versichert, dass der Dachboden aus feuerfesten, nicht brennbaren Materialien besteht. Komisch nur, dass die Holzbalken und die Holzböden des Dachbodens alles andere als feuerfest aussehen…FacebooktwitterFacebooktwitter

Als Mieter der Baugenossenschaft HEGAU eG ist mir schon öfter aufgefallen, dass die Beugenossenschaft HEGAU eG einfach nicht daran interessiert ist, in Kommunikation mit ihren Mietern zu treten. Das kann ich einfach nicht verstehen, da das auf Dauer einfach zu einer enorm anwachsenden Unzufriedenheit der Mieter des gesamten Wohnungsbestandes der Baugenossenschaft HEGAU eG führt. Das scheint man bei der Baugenossenschaft HEGAU eG jedoch in Kauf zu nehmen, um den eigenen Gewinn nach Möglichkeit – und ohne Rücksicht auf Mieterbedürfnisse – zu maximieren.

Bei den meisten Entscheidungen der Baugenossenschaft HEGAU eG wird man als Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt. Meist geschieht das aus Gründen der Gewinnmaximierung. Es werden durch die Beugenossenschaft HEGAU eG beispielsweise Gebäudeversicherungen abgeschlossen, bei denen die Gebäude bestimmte Standards erfüllen müssen. So geschah es beispielsweise, dass wir einmal ein Schreiben der Baugenossenschaft HEGAU eG erhielten, in dem wir darauf hingewiesen (man könnte fast schon “erpresst” sagen) wurden, dass das Lagergut auf dem Speicher innerhalb weniger Wochen zu entfernen sei. Wenn es nicht entfernt werde, würde ein Entrümpelungsdienst engagiert, der den Speicher auf Kosten der Mieter leerräumt, das Lagergut würde in diesem Fall kostenpflichtig entsorgt werden. Vordergründig geschah das aus Gründen des Brandschutzes für Gebäude. Natürlich wurden wahrscheinlich jedoch neue günstigere Versicherungen abgeschlossen, in denen ein Brandherd auf dem Speicher vom Schutz ausgemommen wurde. Statt die günstigeren Versicherungen dann auch an die Mieter weiter zu geben, wurde einfach beschlossen, dass die Mieter eigenhändig die Speicher zu räumen haben. Die Miete ist gleich hoch geblieben. Die erwirtschaftete Differenz wurde durch die Baugenossenschaft HEGAU eG wahrscheinlich einfach einbehalten.

Ebenfalls wurde Mitte 2012 von der Baugenossenschaft HEGAU eG bestimmt, dass eine neue Fernsehversorgung im gesamten Gebäudebestand zum Einsatz kommt. Wohungen mit altem analogen Kabelfernsehen haben tatsächlich von der digitalen Gemeinschaftssatellitenanlage profitiert. Es wurde Großes versprochen: Fernsehen in HD-Qualität und Breitbandinternet, alles über eine Dose und einen Anschluss. Für die meisten Mieter hieß es jedoch: Fernsehen bleibt wie bisher aus der Dose, Internet wie bisher über die bestehenden Telefonkabel. Dabei ist das Einzuge, das sich geändert hat, die Kosten für die Umbaumaßnahmen. Diese Kosten wurden auf die Mieter umgelegt und belaufen sich auf knapp 15,- € monatlich. Diese Kosten sind natürlich zusätzlich zum bestehenden Internetanschluss separat zu bezahlen. Die Verträge zwischen Baugenossenschaft HEGAU eG und BIG Medienversorgung GmbH wurden auf 10 Jahre geschlossen, so dass die Mieter gezwungen werden, über 10 Jahre hinweg Kosten auf sich zu nehmen, ohne einen sichtbaren Mehrwert zu haben. Nun fragt man sich natürlich, wer von so einem Projekt profitiert. Dabei reden wir über ein Auftragsvolumen von 15,- € * 12 Monate * 2000 Wohneinheiten= ca. 3.600.000,- €. In der freien Marktwirtschaft ist es oftmals üblich, eine Auftragsvergabe finanziell “voran zu treiben”. Somit kann ich mir gut vorstellen, dass die Entscheidungsträger bei der Baugenossenschaft HEGAU eG finanzielle (oder auch materielle) Denkanstöße von der BIG Medienversorgung GmbH erhielten, um dieses Projekt so zu vergeben. Der Verlierer der ganzen Geschichte ist wie immer der Mieter, der immer tiefer in die Taschen greifen muss…FacebooktwitterFacebooktwitter

Als die Norisbank im Jahr 2007 damit geworben hat, dass sie auf das Tagesgeld satte 4,5 % Zinsen geben, habe ich nicht lange gezögert und dort gleich ein Konto eröffnet. Fast drei Monate habe ich wirklich von diesen hohen Zinsen profitiert. Es war zu diesem Zeitpunkt einfach das Tagesgeldkonto mit den höchsten Zinsen in Deutschland. Doch dann kam die Weltwirtschafts/banken/automobilmarkt/öl/immobilienmarkt/börsenkrise und die Zinsen purzelten bei allen Banken, allen voran bei der Norisbank. Fast monatlich hat die Norisbank ihre Guthabenzinsen nach unten korrigiert. Von 4,5 % ging es dann zunächst auf 3,5 %, weiter auf 3 %, 2,5 %, 2,2 %, 2 %, 1,75 %, 1,5 %, 1,25 %, bis die Zinsen bis heute (Stand: 26.03.2011) bei 1,1 % angekommen sind. Was sehr dreist ist, ist dass die Norisbank sich tatsächlich erlaubt zu schreiben, dass sie eines der am höchsten verzinsten Tagesgeldkonten auf dem Markt haben (über einen Zeitraum von 12 Monaten gesehen). Ich habe die Statistiken vergleichen, doch egal welche Zeiträume ich in den Vergleich mit einbezog, war das Top-Zinskonto immer außerhalb der Top 10.

Nachdem die  Weltwirtschafts/banken/automobilmarkt/öl/immobilienmarkt/börsenkrise (die, wenn wir mal ehrlich sind, nie wirklich stattgefunden hat) nun vorbei ist, steigen auch die Guthabenzinsen wieder an. Außer bei der Norisbank. Ich habe meinen Schluss daraus gezogen und das Konto wieder geschlossen. Nun bin ich wieder bei einem Anbieter, der hoffentlich stabil hohe Zinsen anbietet.FacebooktwitterFacebooktwitter

Japan hat wirklich die Arschkarte gezogen. Erst das Erdbeben, dann der Tsunami, anschließend die atomare Bedrohung aus zwei defekten AKWs, zusätzlich noch ein Vulkan, der im Süden Japans ausbrach, und wenn das nicht schon genug wäre, auch noch Mangel an Nahnung und kaltes Wetter, das den Menschen in Japan stark zusetzt.

Da erscheint es wie ein Gottgeschenk, dass die radioaktive Wolke, die aus dem defekten AKW in Fukushima aufsteigt, nicht in das Landesinnere, sondern auf das Meer hinausgeweht wird. Doch ein Geschenk ist es nur auf den ersten Blick. Schaut man sich die Situation einmal genauer an, stellt man recht schnell fest, dass es eine genau so große Misere ist.

Mit günstigen Windverhältnissen hat die radioaktive Wolke eine  gute Chance, die amerikanische Westküste zu erreichen und dort ein paar Menschen zu vertrahlen. Was jedoch sehr viel wahrscheinlicher ist, ist das Niedergehen der radioaktiven Partikel auf dem offenen Meer. Dort werden sie von Meeresbewohnern aufgenommen. Dadurch werden Fische, Wale, Algen und die restliche Flora und Fauna des Meeres vollkommen vertrahlt und deren genetisches Gewebe zerstört und vernichtet. Die Folge sind Fehlgeburten bei Meerestieren, was anschließend zu einem vermehrten Artensterben führen wird (nicht, dass die Japaner nicht schon genug Wale “zu Forschungszwecken” abschlachten würden). Und um den Kreislauf nun zu schließen, werden die verstrahlen Fische von den Menschen gefangen und verspeist.

Somit wären wir wieder an dem Punkt, an dem sich die Menschheit selbst vernichtet. So eine Scheiße hat auch wirklich nur der Mensch drauf!FacebooktwitterFacebooktwitter

Unsere Politiker und Abgeordneten im EU-Parlament und auf Staatsebene fordern dringend eine Zuganserschwernis im Internet, um den Zugriff auf Internetseiten mit potenziell nicht erwünschtem Inhalt für die gesamte europäische Bevölkerung schwerer zugänglich zu machen. Bei diesen “sachlichen” Diskussionen im EU-Parlament und im Bundestag fallen immer die gleichen Stichwörter, die Emotionen in der Bevölkerung wecken sollen: Kinderpornografie, Kindermissbrauch, Terrorismus, Waffenhandel, Drogenhandel, Menschenhandel, Kinderhandel, Frauenhandel.

Alles in Allem müssen die genannten Dinge wirklich unterbunden werden. Doch hier stellt sich immer wieder die Frage, auf welche Art und Weise, und ob man sich dabei wirklich nur auf das Internet konzentrieren sollte.

Doch was ist das Internet überhaupt? Politiker aller Parteien wollen der Bevölkerung ständig einreden, dass das Internet ein Ort des Verbrechens ist. Hier trifft sich angeblich nur der allergrößte Abschaum, den man auf der Welt finden kann und macht nur illegale Sachen, in erster Linie die Anfangs erwähnten Dinge. Das stimmt so jedoch nicht. Rein von der technischen Seite gesehen ist das Internet (sehr vereinfacht ausgedrückt) ein Netzwerk aus vielen einzelnen Computern, es ist also kein physikalisch existierender Ort. Über dieses Netzwerk können die einzelnen Computer nun miteinander kommunizieren. Um die Kommunikation für die Benutzer vor den Computern einfach zu gestalten, wurden Programme entwickelt, die die Kommunikationswege nutzen (z. B. Internetbrowser, E-Mail Clients, Internet-Telefonie, Facebook, etc.). Und mit Hilfe dieser Programme kommunizieren die Benutzer untereinander. Leider aber auch Benutzer mit bösen Absichten, bspw. um verbotene Inhalte (Bilder, Musikstücke  oder Dokumente mit pornografischem oder verfassungswidrigem Inhalt) auszutauschen. Und darum geht die eigentliche Diskussion eigentlich.

Nun haben ganz gewiefte Politiker gefordert, dass man den Zugriff auf Internetseiten mit oben genannten Inhalten erschwert, nämlich mit Internetsperren. Wenn dann jemand auf eine Internetseite mit solchen Inhalten zugreifen möchte, bekommt er nur ein Stopp-Schild angezeigt. Vordergründig scheint die Idee wirklich gut zu sein, denn es hat den Anschein, dass man an die illegalen Inhalte durch diese Lösung nicht mehr rankommen kann. Das ist jedoch ein Irrglaube, denn die Inhalte an sich existieren noch nach wie vor, können nur nicht mehr gesehen werden. Wenn man nun noch etwa 5 Minuten Zeit investiert, bekommt man bei Google jede Menge Informationen und Anleitungen, wie man solche Stopp-Schilder im Internet auf die einfachste Weise umgehen kann (ein kurzes Ändern der DNS-Server im Router reicht z. B. bereits). Und schon ist dem Zugriff auf die verbotenen Inhalte wieder Tür und Tor geöffnet. Die einzige funktionierende Lösung dieses Problems liegt darin, dass man verbotene Inhalte endgültig löscht. Was nicht da ist, kann auch nicht aufgerufen werden.

Ein einfaches Beispiel: Peter ist naiv und glaubt alles, was ihm Autoritätspersonen wie bspw. Politiker sagen. Deswegen lässt er seine Balkontür nachts offen und stellt ein Stopp-Schild davor auf, um Einbrecher abzuwehren. Am nächsten Tag ist er jedoch ganz verwundert, dass seine ganze Wohnung leer geräumt ist. Fritz dagegen ist klug und macht sich selbst eigene Gedanken um seine Sicherheit, also “löscht” er seine Balkontür, indem er sie einfach zumauert. Die bösen Jungs stehen nun doof vor seiner Balkontür und kommen nicht mehr herein.

Auf der anderen Seite der ganzen Diskussion um ein kinderpornofreies Internet und vor Allem dem Schutz von Kindern steht die Tatsache, dass der Missbrauch zum Großteil nicht über das Internet oder im Internet geschieht, wie Politiker es einem immer weiß machen wollen. Der größte Teil des Missbrauchs von Kinden und anderen Menschen geschieht in der reellen Welt, und zwar genau vor unserer Nase. In öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Ferienlagern und sogar Kirchen. Doch was machen Politiker, um diesen Missbrauch zu unterbinden? Richtig: Nichts, außer heiße Luft zu produzieren. Es wird viel geredet, aber gehandelt wird nicht. So kommen die Täter einfach davon und der eigentliche Missbrauch von Kindern geht einfach weiter, direkt vor unserer Nase, im Nachbarhaus oder in der Sonntagsschule oder durch den Babysitter…FacebooktwitterFacebooktwitter